Cargovelos: Typen und Ausrüstung

Typen und Fahrzwecke
Die Bestimmungen für die Ausrüstung und den Einsatz von Cargovelos sind abhängig von der Fahrzeugkategorie, in der sich das Velo befindet. Cargovelos ohne Hilfsmotor fallen in die Kategorie der Velos. Hat das Cargovelo einen Motor mit einer Leistung bis 500 W und eine Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ist es ein “langsames” Elektrovelo. "Schwere" Elektrovelos haben ebenfalls eine Tretunterstützung bis 25 km/h, dürfen jedoch bis 450 kg schwer sein. Bei Velos in der Kategorie der “schnellen” Elektrovelos spricht man nicht von Cargovelos, denn diese Fahrzeuge sind nur einplätzig (plus ein Kindersitz erlaubt) und maximal 200 kg schwer.
Ausrüstung und Regeln für Cargovelos
Das Gesetz sieht für Cargovelos unter anderem folgende Bestimmungen vor:
Velos (ohne Motor) | Leichte Elektrovelos | Schwere Elektrovelos | |
Typengenehmigung | nein | nein | ja |
Zulassung Fahrzeug durch Behörde (Fahrzeugausweis, Kontrollschild) | nein | nein | ja |
Haftpflichtversicherungspflicht | nein | nein | ja (Versicherungsvignette) |
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (reiner Motorbetrieb) | keine | 25 kmh | 25 kmh |
Elektrische Tretunterstützung | keine | bis 25 km/h | bis 25 km/h |
Pedale | erforderlich | nicht erforderlich | nicht erforderlich |
Motorleistung | kein Motor | bis 0.5 kW | bis 2.0 kW |
Anzahl Räder / Spurigkeit | mindestens 2, ein- oder mehrspurig | mind. 2 / ein- oder mehrspurig | mind. 3, zwingend mehrspurig |
Anzahl Plätze | So viele Plätze wie Tretpedale; zusätzlich bis zur maximalen Nutzlast gemäss Hersteller a) max. ein Sitzplatz oder b) max. 4 Kindersitzplätze | 1 Sitzplatz; zusätzlich zur lenkenden Person bis zur max. gesetzlichen Nutzlast entweder a) ein Sitzplatz für ein:e Beifahrer:in und zwei Kindersitzplätze oder b) vier Kindersitzpätze | Frei gemäss vorgesehener Platzzahl (Sattel oder Sitz) bis max. gesetzliche Nutzlast. |
zusätzlicher normierter Kindersitz | erlaubt (für Fahrer:in ab 16 Jahren) | erlaubt (für Fahrer:in ab 16 Jahren) | erlaubt (für Fahrer:in ab 16 Jahren) |
Maximales Gesamtgewicht | gemäss Hersteller | 250 kg | 450 kg |
Zulassung Führer | ohne; auf Hauptstrassen bis 6 Jahren in Begleitung einer mind. 16 Jahre alten Person | ab 14 Jahren | ab 14 Jahren |
Führerausweis | ohne | Kategorie M (für 14-16jährige) | Kat. M (für alle) |
Helmpflicht | nein | nein | nein |
Kinderanhänger, Nachlaufteil (Schattenvelo) | erlaubt In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden. | erlaubt In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden. | erlaubt In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden. |
Warenanhänger | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Feste Beleuchtung | freiwillig; Die vorderen und hinteren Lichter müssen jedoch nachts, in der Dämmerung und in Tunneln am Velos montiert sein und brennen. Blinkende Lichter sind als Zusatz erlaubt | vorgeschrieben (nicht typengeprüft) | vorgeschrieben (typengeprüft) |
Tagfahrlicht | erlaubt | vorgeschrieben | vorgeschrieben |
Rückstrahler | Mehrspurige Fahrräder sind auf jeder Seite an den äussersten Stellen nach vorn und hinten mit einem Rückstrahler zu versehen. Die Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler (orange, gelb) aufweisen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. | einspurige Fahrzeuge: hinten: rot, mind. 10 cm2 mehrspurige Motorfahrräder sind auf jeder Seite an den äussersten Stellen mit je einem nach vorne und nach hinten gerichteten Rückstrahler zu versehen. Die Pedale aller Leichtmotorfahrräder müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. | Auf jeder Seite an den äussersten Stellen je ein Rückstrahler von mind. 10 cm2 nach vorne (weiss) und nach hinten (rot) Die Pedale müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. |
Rückspiegel | freiwillig | freiwillig | vorgeschrieben |
Schliessvorrichtung | freiwillig | freiwillig | vorgeschrieben |
Akustische Warnvorrichtung | freiwillig | vorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente) | vorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente) |
Richtungsblinker | erlaubt* *wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken | erlaubt*; typengeprüft *wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken | erlaubt*; typengeprüft *wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken |
Tachometer | freiwillig | freiwillig | freiwillig |
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