Abstand ist Anstand
Bestimmungen und Aktivitäten in der Schweiz
Pro Velo Schweiz fordert einen gesetzlichen Mindest-Überholabstand von 1.5 Metern von Velofahrern durch motorisierte Fahrzeuglenker.
Viele Velounfälle und bedrohliche Situationen entstehen wegen eines zu nahen Überholmanövers. Um die Sicherheit der Velofahrenden in der Schweiz zu erhöhen, fordert Pro Velo Schweiz einen gesetzlichen Mindest-Überholabstand von Velofahrenden von 1.5 Meter ab Tempo 50. In anderen Ländern hat sich die Regelung des Überholabstandes bewährt. Eine gesetzliche Regelung sensibilisiert und führt verantwortungsbewussterem Verhalten beim Überholen.
Bisherige Aktivitäten und Vorstösse (absteigend chronologisch):
- Frühling 2022: Der Nationalrat lehnt einen Antrag von Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, zur Einführung eines Mindest-Überholabstands von 1.50 m ab.
- 27.4.2019: Resolution der Delegierten von Pro Velo.
- Herbst 2017: Resolution der Delegierten von Pro Velo zum Thema Überholabstand 1.50m mit der Forderung, dass diese Bestimmung im Gesetz aufgenommen wird.
- 14.12.2018: Motion von Nationalrat Rocco Cattaneo: Mehr Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer. Seitlichen Überholabstand regeln.
- 4.12.2017: Interpellation des Präsidenten von Pro Velo Schweiz, Nationalrat Matthias Aebischer: Regelung des seitlichen Überholabstands bei Velos.
Trend in der Schweiz
Obwohl es in der Schweiz keinen zahlenmässig festgelegten Mindestüberholabstand gibt, werden im Rahmen von Aktionen die 1.5 m kommuniziert:
- 2024: Schulwegkampagne von Fussverkehr und Verkehrs-Club der Schweiz; finanziert vom Fonds für Verkehrssicherheit
- 2022: Hinweisschilder des Bundesamtes für Strassen auf der Nationalstrasse am Nordufer des Bielersees
Regelungen im Ausland
Die Schweiz ist betreffend Überholabstand eine kleine Insel. (Fast) alle Länder rundherum kennen einen gesetzlichen Mindestabstand oder sind daran, einen einzuführen. Hier eine (nicht vollständige) Auflistung, wie es betreffend Überholabstand im Ausland aussieht:
Gesetze bereits in Kraft (nur eine Auswahl)
USA, in 29 Bundesstaaten, 3 - 4 Feet
Kanada, 1 Meter
Niederlande, 1 Meter
Belgien, 1 Meter (Kampagne in Belgien), ab 2021 1,5 Meter
Australien, Diverse Bundesstaaten, 1 - 1.5 Meter (Neu ab 30.11.2017 auch im Bundesstaat Western Australia)
Portugal, 1.5 Meter
Grossbritannien, Highway Code 163, Spurwechsel, wie beim Überholen eines Autos
Spanien, 1.5 Meter
Frankreich, 1 Meter innerorts, 1.5 Meter ausserorts
Polen, 1 Meter
Österreich: innerorts 1.5 Metern, ausserorts 2 Meter. Bis zu einer Geschwindigkeit des Motorfahrzeugs von 30 km/h darf dieser Überholabstand unterschritten werden.
In Italien wird zur Zeit an einem Gesetzesentwurf gearbeitet.
In Österreich wurde 2016 für die Dooring Zone ein bahnbrechendes Urteil gefällt.