Abstand ist Anstand

Bestimmungen und Aktivitäten in der Schweiz

Abstandsdemo mit Badenudeln (27.4.2019) Demonstration_Badenudeln

Pro Velo Schweiz fordert einen gesetzlichen Mindest-Überholabstand von 1.5 Metern von Velofahrern durch motorisierte Fahrzeuglenker.

Viele Velounfälle und bedrohliche Situationen entstehen wegen eines zu nahen Überholmanövers. Eine Studie der Fachhochschule Ostschweiz und des Verkehrs-Clubs der Schweiz aus dem Jahre 2026 zeigt, dass rund ein Drittel aller Überholvorgänge mit einem Abstand von weniger als einem Meter erfolgen. Um die Sicherheit der Velofahrenden in der Schweiz zu erhöhen, fordert Pro Velo Schweiz einen gesetzlichen Mindest-Überholabstand von Velofahrenden von 1.5 Meter (zumindest ab Tempo 50). In anderen Ländern hat sich die Regelung des Überholabstandes bewährt. Eine gesetzliche Regelung sensibilisiert und führt verantwortungsbewussterem Verhalten beim Überholen.

Bisherige Aktivitäten und Vorstösse (absteigend chronologisch):

  • Frühling 2022: Der Nationalrat lehnt einen Antrag von Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, zur Einführung eines Mindest-Überholabstands von 1.50 m ab.
  • 27.4.2019: Resolution (pdf) der Delegierten von Pro Velo.
  • Herbst 2017: Resolution (pdf) der Delegierten von Pro Velo zum Thema Überholabstand 1.50m mit der Forderung, dass diese Bestimmung im Gesetz aufgenommen wird.
  • 14.12.2018: Motion von Nationalrat Rocco Cattaneo: Mehr Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer. Seitlichen Überholabstand regeln.
  • 4.12.2017: Interpellation des Präsidenten von Pro Velo Schweiz, Nationalrat Matthias Aebischer: Regelung des seitlichen Überholabstands bei Velos.

Trend in der Schweiz

Obwohl es in der Schweiz keinen zahlenmässig festgelegten Mindestüberholabstand gibt, werden im Rahmen von Aktionen die 1.5 m kommuniziert:

  • 2024: Schulwegkampagne von Fussverkehr und Verkehrs-Club der Schweiz; finanziert vom Fonds für Verkehrssicherheit
  • 2022: Hinweisschild des Bundesamtes für Strassen auf der Nationalstrasse N5 am Nordufer des Bielersees

Regelungen im Ausland

Hinweissignal zum Überholabstand in Belgien

Die Schweiz ist betreffend Überholabstand eine kleine Insel. (Fast) alle Länder rundherum kennen einen gesetzlichen Mindestabstand. Hier eine (nicht vollständige) Auflistung, wie es betreffend gesetzlichem Mindestüberholabstand in einigen europäischen Ländern aussieht:

  • Deutschland: innerorts 1.5 Meter, ausserorts 2 Meter
  • Österreich: innerorts 1.5 Metern, ausserorts 2 Meter. Bis zu einer Geschwindigkeit des Motorfahrzeugs von 30 km/h darf dieser Überholabstand unterschritten werden.
    In Österreich wurde 2016 für die Dooring Zone ein bahnbrechendes Urteil gefällt.
  • Italien: 1.50 Meter
  • Frankreich: 1 Meter innerorts, 1.5 Meter ausserorts
  • Spanien: 1.5 Meter
  • Portugal: 1.5 Meter
  • Belgien: 1 Meter innerorts, 1.5 Meter ausserorts
  • Luxemburg: 1.5 Meter
  • Grossbritannien: 1.5 Meter
  • Irland: 1.5 Meter

Bild- und Videoimpressionen