Veloweggesetz

Das Veloweggesetz ist ein Meilenstein

Seit dem 1. Januar 2023 ist das nationale Veloweggesetz (VWG) in Kraft. Dies ist ein wichtiger und lange erkämpfter Meilenstein für die Förderung des Velos in der Schweiz. Es verpflichtet die Kantone, bis 2042 durchgehende und sichere Velowegnetze zu planen und zu bauen. Auch der Bund muss auf seinen Strassen den Veloverkehr verstärkt berücksichtigen. Pro Velo und seine über 40 Regionalverbände setzen sich dafür ein, dass Bund und Kantone diese Aufgaben in der nötigen Qualität und fristgerecht erfüllen.

Die wichtigsten Inhalte des VWG

Für die Kantone bestimmt das VWG:

  • Sie müssen Velowegnetze inklusive Abstellanlagen in behördenverbindlichen Plänen festhalten (innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des VWG, d.h. bis 31.12.2027) und innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten des VWG (d.h. bis 31.12.2042) umsetzen.
  • Sie müssen für die Erfüllung der Aufgaben sorgen, falls sie die Planung an ihre Gemeinden delegieren.
  • Sie müssen die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen an der Planung beteiligen.
  • Sie müssen bei der Planung die quantitativen und qualitativen Vorgaben gemäss Gesetz berücksichtigen.
  • Sie müssen Velowege ersetzen, wenn sie nicht mehr befahrbar sind oder über längere Strecken von Motorfahrzeugen zu stark oder schnell befahren werden.
  • Sie müssen ihre Fachstellen für Velowege bezeichnen und deren Aufgaben festlegen.
  • Sie können für die Planung, die Anlage und die Erhaltung der Velowegnetze sowie für die Information über diese Netze private Fachorganisationen beiziehen.
  • Sie können den privaten Fachorganisationen Aufgaben in diesen Bereichen übertragen.

Für den Bund bestimmt das VWG:

  • Er muss auf seinen Strassen (ca. 370 km Nationalstrassen 3. Klasse und rund 400 Anschlussbauwerke der Autobahnen) Velowege „in hoher Qualität planen und erstellen“.
  • Er muss für angemessenen Ersatz sorgen, wenn Velowegnetze oder Teile davon aufgehoben werden müssen.
  • Er muss die Öffentlichkeit informieren über
    - die Bedeutung von Velowegnetzen für die Bewältigung des Personen- und Güterverkehrs
    - Grundlagenwissen in Bezug auf die Planung, Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen.
  • Er muss harmonisierte Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit der Velowegnetze publizieren und die Velowegnetze in den Landschaftsmodellen und Landeskarten abbilden.
  • Er kann die Kantone und Gemeinden sowie Dritte bei der Planung, der Anlage, der Erhaltung sowie beim Ersatz von Velowegen durch fachliche Beratung sowie durch Bereitstellung von Grundlagen unterstützen.
  • Er kann für Beratung, Grundlagenerarbeitung und Information private Fachorganisationen beiziehen, die im Bereich des Veloverkehrs gesamtschweizerisch tätig sind.

    Dank der Velo-Initiative haben wir ein Veloweggesetz

    Das Veloweggesetz geht auf die von Pro Velo und weiteren Organisationen im Jahr 2015 lancierte Velo-Initiative zurück. Der Bund reagierte mit einem direkten Gegenvorschlag. Der Gegenvorschlag ergänzte Artikel 88 der Bundesverfassung. Damit kann Bund den Kantonen klare Vorgaben für den Bau von Velowegen machen. Der Bund legte so auch fest, dass die Kantone zuständig sind für die Velowege. Daraufhin wurde die Velo-Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen. Die kurz darauf durchgeführte nationale Abstimmung zeigte klar, dass die Schweizer Stimmbevölkerung mehr und sichere Velowege will: Der Gegenvorschlag „Bundesbeschluss Velo“ wurde 2018 mit 74 % Ja-Stimmen und von allen Ständen angenommen – ein großer Erfolg für Pro Velo. Die grösste Zustimmung erfuhr die Vorlage im Kanton Waadt (86.3 %), die schwächste im Kanton Obwalden (57.2 %).
    Damit der neue Verfassungsauftrag umgesetzt werden kann, hat der Bund im Nachgang der Abstimmung das Veloweggesetz erarbeitet. Das Veloweggesetz sorgt nun für die Umsetzung des direkten Gegenvorschlags zur Velo-Initiative. Das Veloweggesetz wurde 2022 vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

     

    Abstimmungsplakat 2018 im Bahnhof Chur

    Chronologie

    • 1. Januar 2023: Das Veloweggesetz tritt in Kraft.
    • 18. März 2022: Das Bundesparlament nimmt das Veloweggesetz in der Schlussabstimmung mit einigen Anpassungen an.
    • 19. Mai 2021: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Veloweggesetz.
    • 23. September 2018: Die Verfassungsänderung wird von 73.6 % des Stimmvolkes und allen Kantonen angenommen.
    • 22. März 2018: Die Initiative wird vom Trägerverein offiziell zurückgezogen. Die Initiant:innen unterstützen den Bundesbeschluss Velo.
    • 13. März 2018: Der direkte Gegenvorschlag wird von Nationalrat und Ständerat an der Schlussabstimmung der Frühlingssession klar gutgeheissen. Die Initiative wird abgelehnt.
    • 1. März 2018: Der Nationalrat stimmt dem Gegenvorschlag zur Velo-Initiative mit 120 zu 67 Stimmen zu.
    • November 2017: Der Ständerat stimmt dem Gegenvorschlag zur Velo-Initiative mit 35 zu 5 Stimmen zu.
    • August 2017: Der Bundesrat verabschiedet nach einer Vernehmlassung den direkten Gegenvorschlag zur Initiative zu Handen des Parlaments.
    • Juni 2016: Der Bundesrat entscheidet sich für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags.
    • März 2016: Einreichung der Unterschriften. Die Veloinitiative wird anschliessend mit 105'234 Unterschriften für gültig erklärt.
    • Oktober 2015: 100'000 Unterschriften sind gesammelt.
    • März 2015: Lancierung der Velo-Initiative und Beginn der Unterschriftensammlung