Veloweggesetz / Art. 88 Bundesverfassung

Das Veloweggesetz als Meilenstein

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz (VWG) in Kraft. Es ist ein Meilenstein für die Förderung des Velos in der Schweiz. Es stützt sich auf Artikel 88 der Bundesverfassung, der im Jahre 2018 von Volk und Ständen deutlich angenommen wurde. Bund und Kantone müssen bis Ende 2042 auf ihren Strassen ein Velowegnetz planen und bauen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass in der Schweiz alle Altersgruppen sicher und attraktiv Velo fahren können. Pro Velo und ihre Regionalverbände setzen sich dafür ein, dass Bund und Kantone diese Aufgaben in der nötigen Qualität und Zeit erfüllen werden.

Die wichtigsten Inhalte des VWG

Für den Bund bestimmt das VWG:

  • Er muss auf seinen Strassen (ca. 370 km Nationalstrassen 3. Klasse und rund 400 Anschlussbauwerke der Autobahnen) Velowege „in hoher Qualität planen und erstellen“.
  • Er muss für angemessenen Ersatz sorgen, wenn Velowegnetze oder Teile davon aufgehoben werden müssen.
  • Er muss die Öffentlichkeit informieren über
    - die Bedeutung von Velowegnetzen für die Bewältigung des Personen- und Güterverkehrs
    - Grundlagenwissen in Bezug auf die Planung, Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen.
  • Er muss harmonisierte Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit der Velowegnetze publizieren und die Velowegnetze in den Landschaftsmodellen und Landeskarten abbilden.
  • Er kann die Kantone und Gemeinden sowie Dritte bei der Planung, der Anlage, der Erhaltung sowie beim Ersatz von Velowegen durch fachliche Beratung sowie durch Bereitstellung von Grundlagen unterstützen.
  • Er kann für Beratung, Grundlagenerarbeitung und Information private Fachorganisationen beiziehen, die im Bereich des Veloverkehrs gesamtschweizerisch tätig sind.

Für die Kantone bestimmt das VWG:

  • Sie müssen Velowegnetze inklusive Abstellanlagen in behördenverbindlichen Plänen festhalten (innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des VWG, d.h. bis 31.12.2027) und innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten des VWG (d.h. bis 31.12.2042) umsetzen.
  • Sie müssen für die Erfüllung der Aufgaben sorgen, falls sie die Planung an ihre Gemeinden delegieren.
  • Sie müssen die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen an der Planung beteiligen.
  • Sie müssen bei der Planung die quantitativen und qualitativen Vorgaben gemäss Gesetz berücksichtigen.
  • Sie müssen Velowege ersetzen, wenn sie nicht mehr befahrbar sind oder über längere Strecken von Motorfahrzeugen zu stark oder schnell befahren werden.
  • Sie müssen ihre Fachstellen für Velowege bezeichnen und deren Aufgaben festlegen.
  • Sie können für die Planung, die Anlage und die Erhaltung der Velowegnetze sowie für die Information über diese Netze private Fachorganisationen beiziehen.
  • Sie können den privaten Fachorganisationen Aufgaben in diesen Bereichen übertragen.

Bundesbeschluss Velo vom 23.9.2018

Der Bundesbeschluss Velo zur Änderung des Art. 88 der Bundesverfassung wurde am 23. September 2018 von allen Kantonen und 73.6 % der Stimmenden angenommen. Die grösste Zustimmung erfuhr die Vorlage im Kanton Waadt (86.3 %), die schwächste im Kanton Obwalden (57.2 %).
Der Bundesbeschluss war der direkte Gegenvorschlag zur Velo-Initiative, die von Pro Velo Schweiz zusammen mit anderen Organisationen im Jahre 2015 lanciert worden war. Die Initiative wurde im Frühling 2016 eingereicht und im Anschluss an den Parlamentsbeschluss über den direkten Gegenvorschlag zurückgezogen.

Abstimmungsplakat 2018 im Bahnhof Chur

Chronologie

  • 23. September 2018: Die Verfassungsänderung wird von 73.6% des Stimmvolkes und allen Kantonen angenommen.
  • 22. März 2018: Die Initiative wird vom Trägerverein offiziell zurückgezogen. Die Initiant:innen unterstützen den Bundesbeschluss Velo.
  • 13. März 2018: Der direkte Gegenvorschlag wird von Nationalrat und Ständerat an der Schlussabstimmung der Frühlingssession klar gutgeheissen. Die Initiative wird abgelehnt.
  • 1. März 2018: Der Nationalrat stimmt dem Gegenvorschlag zur Velo-Initiative mit 120 zu 67 Stimmen zu.
  • November 2017: Der Ständerat stimmt dem Gegenvorschlag zur Velo-Initiative mit 35 zu 5 Stimmen zu.
  • August 2017: Der Bundesrat verabschiedet nach einer Vernehmlassung den direkten Gegenvorschlag zur Initiative zu Handen des Parlaments.
  • Juni 2016: Der Bundesrat entscheidet sich für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags.
  • März 2016: Einreichung der Unterschriften. Die Veloinitiative wird anschliessend mit 105'234 Unterschriften für gültig erklärt.
  • Oktober 2015: 100'000 Unterschriften sind gesammelt.
  • März 2015: Lancierung der Velo-Initiative und Beginn der Unterschriftensammlung