Velo-Ausrüstung

Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), schreibt in Art. 213 ff für strassentaugliche Velos folgende Ausrüstungsgegenstände vor: 

  • Intakte Pneus 
  • 2 kräftige Bremsen 
  • Reflektoren vorne (weiss) und hinten (rot), je mind. 10 cm2 gross, und an den Pedalen (orange; ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen) 
  • Bei Dämmerung, nachts und in signalisierten Tunnels: ein ruhendes Licht vorne (weiss) und hinten (rot). Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt.

Die Klingel ist seit 15.1.2017 nicht mehr obligatorisch; die obligatorische Haftpflichtversicherung (Velovignette) wurde per 1.1.2012 aufgehoben.

Pro Velo empfiehlt zudem:

  • Ein Veloschloss, idealerweise, um das Velo anzuschliessen
  • Zusätzliche blinkende Lichter
  • Zusätzliche Reflektoren, namentlich seitlich
  • Eine Klingel