Velo-Ausrüstung
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), schreibt in Art. 213 ff für strassentaugliche Velos folgende Ausrüstungsgegenstände vor:
- Intakte Pneus
- 2 kräftige Bremsen
- Reflektoren vorne (weiss) und hinten (rot), je mind. 10 cm2 gross, und an den Pedalen (orange; ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen)
- Bei Dämmerung, nachts und in signalisierten Tunnels: ein ruhendes Licht vorne (weiss) und hinten (rot). Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt.
Die Klingel ist seit 15.1.2017 nicht mehr obligatorisch; die obligatorische Haftpflichtversicherung (Velovignette) wurde per 1.1.2012 aufgehoben.
Pro Velo empfiehlt zudem:
- Ein Veloschloss, idealerweise, um das Velo anzuschliessen
- Zusätzliche blinkende Lichter
- Zusätzliche Reflektoren, namentlich seitlich
- Eine Klingel