Dossier

Zwischenbilanz beim Veloweggesetz

Vor zehn Jahren lancierte Pro Velo mit der Unterstützung von weiteren Organisationen die Velo-Initiative und reichte diese ein Jahr später ein. Gefordert wurde darin die Verankerung von Velowegnetzen in der Bundesverfassung. Bundesrat und Parlament machten dazu einen Gegenvorschlag, der 2018 als «Bundesbeschluss Velo» zur Abstimmung gelangte. Das Resultat der Volksabstimmung fiel deutlich aus: 74 Prozent der Stimmbevölkerung und alle Kantone sagten Ja zum Gegenvorschlag zur Velo-Initiative. Damit wurden Velowegnetze in der Verfassung verankert. 

Um den neuen Verfassungsartikel umzusetzen, verabschiedete die Bundesversammlung das «Veloweggesetz» (VWG). Dieses trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Seither ist es eine der wichtigsten Grundlagen für die Schweizer Velopolitik und gilt als bisher grösster nationaler Erfolg von Pro Velo. Das Gesetz nimmt primär die Kantone in die Pflicht. Es verlangt von ihnen, dass sie sichere und durchgehende Velowegnetze für Alltag und Freizeit bis Ende 2027 planen und diese Velowegnetze bis Ende 2042 fertig bauen. Im Juli dieses Jahres ist die Hälfte der fünfjährigen Planungsfrist verstrichen. 

Pro Velo nahm dies zum Anlass, um eine Zwischenbilanz zu ziehen: In einem 32-seitigen Bericht untersuchte Pro Velo, ob und wie die Kantone das VWG umsetzen. Die Zwischenbilanz fiel auf den ersten Blick erfreulich aus: Fast 90 Prozent der Kantone geben an, ihr Alltagsnetz bis Ende 2027 fristgerecht zu planen. Eine Mehrheit der Kantone teilte zudem mit, dass sie kantonale Gesetze anpasst. Auch die im Gesetz geforderten Velofachstellen in den Kantonsverwaltungen sind bereits in 25 von 26 Kantonen bezeichnet. Das von Pro Velo initiierte Gesetz hat also eine positive Wirkung. Doch mit Planungen allein ist es nicht getan. Es gibt noch viel zu tun, damit die Velowegnetze zur Realität werden und endlich befahren werden können 
 

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