Fahrregeln

Verkehrsregeln für Velofahrende

Wie und wo man auf der Strasse Velo fahren muss und wo das Fahrrad abgestellt werden darf, steht hauptsächlich im Strassenverkehrsgesetz, in der Verkehrsregelnverordnung und in der Signalisationsverordnung. Zudem gibt es ungeschriebene Regeln und Empfehlungen. Die wichtigsten sind unten aufgeführt.

In der Rubrik "Mobil" publiziert Blick.ch ca. alle zwei Wochen Antworten von Pro Velo auf Velofragen. Die interessantesten Themen erscheinen zusätzlich in der Papierausgabe von Blick.

Rechts fahren

Gemäss Gesetz müssen Velofahrende "rechts" fahren. Pro Velo Schweiz empfiehlt Velofahrenden in Absprache mit dem Bund, vom rechten Strassenrand und auch von Linien einen Abstand von mind. 70 cm einzuhalten. Entlang von Mauern und stehende Autos ist besondere Vorsicht geboten. Hier sollte der Abstand mindestens 1 m betragen.
Nicht rechts fahren muss man in Kreiseln und in Linksabbiegespuren. Hier darf man in der Mitte seiner Spur fahren.

Radstreifen und Radwege

Gelb markierte Radstreifen und blau signalisierte Radwege müssen von allen Velos und Elektrovelos benutzt werden. (Ausnahmen für schnelle und schwere Elektrovelos hier)
Auch ohne Radstreifen dürfen Velos rechts an Kolonnen vorfahren. Slalom fahren und auf das Trottoir ausweichen sind jedoch verboten.

Freigegebene Gehflächen und Busstreifen / geöffnete Einbahnstrasse

Ist ein Trottoir, ein Fussweg, ein Busstreifen oder eine Einbahnstrasse mit der Tafel "Velo gestattet" versehen, dürfen alle Velos und Elektrovelos durchfahren. (Ausnahmen für schnelle und schwere Elektrovelos hier)

Angebote an Verzweigungen

Bei Kreuzungen gibt es drei Markierungen und eine Tafel, die den Velofahrenden die Fahrt erleichtern. Beim vorgezogenen Haltebalken dürfen Velofahrende bis zur gelben Haltelinie vorfahren; sie werden dort besser gesehen und haben einen Vorsprung beim Start. Im Aufstellbereich dürfen Velos auch auf der ganzen Breite der Spur anhalten, was das  Linksabbiegen erleichtert. Beim indirekten Linksabbiegen befindet sich rechts bei der Fahrbahn  ein Haltebereich für Velos. An Ampeln erhalten Velofahrende eine eigene Grünphase und können ungehindert links abbiegen. 
Die schwarze Tafel mit dem gelben Velo und einem Pfeil nach rechts zeigt an, dass Velos auch bei Rot rechts abbiegen dürfen. Fussgänger:innen und der Querverkehr haben dabei Vortritt.

Nebeneinander fahren

Velos dürfen unter folgenden Bedingungen zu zweit nebeneinander fahren, sofern der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird:
a) in geschlossenem Verband von mehr als zehn Fahrrädern oder Motorfahrrädern;
b) bei dichtem Fahrrad- oder Motorfahrradverkehr;
c) auf Radwegen und auf signalisierten Rad-Wanderwegen auf Nebenstrassen;
d) in Begegnungszonen.

Überholen

Mit dem Aufkommen von (schnellen) Elektrovelos sind Überholvorgänge zwischen Velos häufiger geworden. Vor dem Überholen braucht es einen Blick zurück sowie ein Handzeichen nach links. Das vorne fahrende Velos muss in genügend grossem Abstand von mindestens 1 m überholt werden. Im Zweifelsfall sollten Velofahrende bei schmalen Radwegen vor dem Überholen ein Klingelzeichen geben!

Linksabbiegen und Kreisel

Das nach links Abbiegen und das Befahren von Kreiseln gelingt mit korrektem Fahren und klaren Handzeichen am besten. Hier geht es zu unseren Anleitungen.

Tempolimiten

Im Gegensatz zu Velos müssen sich Fahrer:innen von Elektrovelos an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten halten. Also Vorsicht in Begegnungszonen und auf Tempo-30-Abschnitten! Es können jedoch auch Velofahrer:innen gebüsst werden, wenn sie die Verkehrsregeln grob missachten und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Für eine Busse braucht es keinen Tachometer am Velo!

Velos abstellen

Velos und Elektrovelos dürfen grundsätzlich überall abgestellt werden, sofern für Fussgänger:innen ein Raum von mindestens 1.5 m brei bleibt. Sind Abstellflächen für Velos oder Cargovelos signalisiert oder markiert, müssen diese benützt werden. "Wildes" Parkieren unmittelbar neben Velo-Abstellplätzen ist nicht erlaubt.

Der Tote Winkel

Lastwagen verfügen über mehrere Aussenspiegel und vermehrt auch über Sensorsysteme. Trotzdem gibt es Bereiche rund um das Fahrzeug, die vom Chauffeur / der Chauffeuse nicht eingesehen werden können. Wer sich in diesem Toten Winkel befindet, schwebt in Lebensgefahr! Daher gilt: Warten Sie entweder hinter dem Lastwagen oder so weit vor dem Lastwagen, dass der Fahrer / die Fahrerin Sie sehen kann! Für Kinder gilt: Nie rechts an Lastwagen vorfahren!

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Fahren auf Gehflächen und Verhalten gegenüber Fussgänger:innen

Velos dürfen nur auf Gehflächen fahren, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Etwa auf einem gemeinsamen Fuss-/Radweg (blaues Signal) oder bei der Zusatztafel “Velos gestattet”. Kinder bis 12 Jahre dürfen auf dem Trottoir fahren, wenn Radstreifen und Radweg fehlen. Auf gemeinsamen Wegen ist Rücksicht geboten, insbesondere beim Überholen von hinten. Pro Velo empfiehlt Velofahrenden, einen Überholabstand von mindestens 1 m einzuhalten. 
Einer Person, die sich zu Fuss (oder auf einem Trottinett) auf dem Fussgängerstreifen befindet, muss gesetzlich der Vortritt gewährt werden. Daher sollten Velofahrende einen Fussgängerstreifen erst queren, wenn er frei ist. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, das Velofahrende auf einem Fussgängerstreifen eine Strasse überqueren. Im Gegensatz zu Fussgänger:innen haben Velofahrende dabei jedoch keinen Vortritt gegenüber dem Verkehr. 

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