Positionen
Seien es Verkehrsregeln, Verkehrsberuhigung oder die Velohelmdebatte: Pro Velo Schweiz bezieht Stellung zu verschiedenen Fragen in der Velopolitik.
Tempo 30

In vielen Städten und Gemeinden gehören Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren und Zentren zum Standard. Zunehmend wird auch auf verkehrsorientierten Strassen Tempo 30 signalisiert. Dies zur Erhöhung der Sicherheit und zur Eindämmung von Lärm. Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist in einer eigenen Verordnung geregelt, diejenige von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen in der Signalisationsverordnung.
Doch es gibt auch politischen Gegenwind: Viele Tempo-30-Projekte werden durch Einsprachen und Beschwerden angefochten. Die Verfahren landen nicht selten vor Bundesgericht, wie ein Beispiel aus der Stadt Bern im Jahre 2024 zeigt.
Im selben Jahr hatte eine bürgerliche Mehrheit im eidgenössischen Parlament eine Motion von Nationalrat Peter Schilliger an den Bundesrat überwiesen. Diese fordert, die Möglichkeiten für die Verordnung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen einzuschränken. Der Bundesrat hat daraufhin per 1.10.26 die Verordnung angepasst. Zusätzlich braucht es im Gutachten einen Nachweis über die Wirkung der Massnahmen auf dem übrigen Strassennetz. Damit wird die Hürde für die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen höher.
Mit einer Parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Gabriela Suter im März 2021, dass Tempo 30 innerorts die Regel und Tempo 50 die Ausnahme sein soll. (Der Vorstoss wurde im Nationalrat mit 105 gegen 79 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.) Diesen Paradigmenwechsel fordern ebenfalls die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU (2020) und der Schweizerische Städteverband (2023).
Pro Velo begrüsst Tempo 30
Tempo 30 ist mit Blick auf die Bedürfnisse des Veloverkehrs zu begrüssen. Es vermindert die Gefahren, die vom motorisierten Verkehr, respektive von dessen Geschwindigkeit ausgehen, massgeblich. Tempo 30 erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nachweislich, insbesondere diejenige der ungeschützten Personen zu Fuss und auf dem Velo. Hierzu gehören namentlich Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Personen. Dank diesem Prinzip wird nicht nur die Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden verbessert.
Angesichts der Tatsache, dass die Wohngebiete und Zentren der meisten Schweizer Städte unterdessen verkehrsberuhigt sind, geht es nun darum, den nächsten Schritt zu tun und das Paradigma umzukehren: Tempo 50 soll wirklich nur noch dort gelten, wo es nachweislich begründet werden kann und von der Behörde verfügt wird. Der Entscheid soll im Einzelfall nach wie vor bei den Kantonen und Gemeinden liegen, doch es gilt die Umkehr der Beweislast.
Velofreundliche Gestaltung
Die umsetzenden Gemeinden und Kantone sind aufgerufen, die verkehrsberuhigten Zonen und Achsen so zu gestalten, dass sie für den Veloverkehr attraktiv und sicher sind. Mit allfälligen baulichen Massnahmen wie Schwellen und Hindernissen soll der motorisierte Verkehr, nicht das Velo abgebremst werden.
Positionspapier Fuss- und Veloverkehr

Während die aktive Mobilität in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung gewinnt, wird der Verkehr noch allzu oft aus Sicht und gemäss den Bedürfnissen des motorisierten Verkehrs geplant und organisiert. Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz arbeiten an einer Verkehrswende "von unten".
Gehflächen wie Trottoirs und Fusswege sind grundsätzlich den FussgängerInnen vorbehalten. Für den Veloverkehr sind attraktive und sichere Verbindungen auf dem Strassennetz, getrennt vom motorisierten und vom Fussverkehr, zu planen. Dies wird auch im Veloweggesetz, das seit 2023 in Kraft ist, so gefordert.
Gemeinsame Flächen sind jedoch dort nötig, wo eine Erschliessung für den Veloverkehr nicht anders möglich oder zumutbar ist. Bei guter Planung und Umsetzung gemeinsamer Flächen können Konflikte minimiert werden.
Die Verbände Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz verfolgen diesbezüglich dieselbe Politik und arbeiten zusammen:
Positionspapier: Es braucht mehr Platz für Fussgänger:innen und Velofahrer:innen (2014, PDF)
Überholabstand

Pro Velo fordert einen gesetzlichen Mindestüberholabstand von 1.5 Metern. Jeder 10. Velounfall passiert, wenn Velofahrende von anderen Fahrzeugen überholt werden. Velofahrende sind besonders verletzlich. Ohne gesetzliche Bestimmung kann zu knappes Überholen nicht geahndet werden. Zudem wäre eine gesetzliche Regelung ein wichtiges Signal gegenüber den Autofahrer:innen, Velofahrende zu respektieren.
In vielen europäischen Ländern gibt es schon entsprechende Regeln. Höchste Zeit auch für die Schweiz, gesetzlich einen Mindestüberholabstand festzulegen, um das Velofahren sicherer und attraktiver zu machen.
Positionspapier Velohelm

Pro Velo Schweiz befürwortet das freiwillige Tragen des Velohelms, lehnt aber ein Helmobligatorium ab.
Vorschläge für eine Helmtragepflicht wurden vom Parlament letztmals im Sommer 2022 im Rahmen einer SVG-Revision und zuvor im Sommer 2012 im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets "Via sicura" abgelehnt. Regelmässig wurden seither parlamentarische Vorstösse eingereicht, die eine generelle Helmtragepflicht fordern oder eine solche für spezifische Gruppen oder Fahrzeugkategorien. Pro Velo Schweiz engagiert sich gegen die Einführung solcher Obligatorien, da sie keine Unfälle verhindern und das Velofahren erschweren. Die Entscheidung, beim Velofahren einen Helm zu tragen, soll - wie heute - von den Velofahrenden selbst bzw. von den Erziehungsberechtigten gefällt werden.
Positionspapier (PDF) zur Helmtragepflicht
Weitere Positionspapiere und Resolutionen
Positionspapier zur Reduzierung bzw. Abschaltung der Strassenbeleuchtung (PDF), Januar 2020
Pro Velo Schweiz begrüsst aus ökologischen und ökonomischen Gründen grundsätzlich das Dimmen oder gar das Abschalten von Strassenbeleuchtungen, fordert jedoch eine fallweise Beurteilung. Alternativ sind selbstregulierende Systeme mit Bewegungsmeldern zu prüfen.
Die Änderung der Beleuchtung sollte nur unter bestimmten Bedingungen in Betracht gezogen werden (Randmarkierungen und separaten Fussweg, Berücksichtigung der Velofrequenzen, Tagesgang und Bedeutung der Veloachse). Fussgängerübergänge sind im Interesse der Sicherheit der Fussgänger/innen nach Möglichkeit zu beleuchten.
Positionspapier Elektrovelos (PDF), August 2019
Das Elektrovelo hat besonders in der auf weiten Teilen unebenen Schweiz das Potential, MIV- oder ÖV-Fahrten zu ersetzen. Oft ist es die schnellste Art, von einem Punkt zum anderen zu gelangen. Zudem wird Velofahren sicherer, wenn mehr Velofahrende auf den Strassen unterwegs sind. Pro Velo begrüsst die steigende Verbreitung dieser Fahrzeuge und vertritt die Interessen ihrer NutzerInnen, soweit Errungenschaften für die Velofahrenden, zum Beispiel im Bereich Infrastruktur, nicht in Frage gestellt werden.