Positionen
Positionspapiere
Beiträge zur Velohelmdebatte, Mischverkehr oder neue Verkehrsregelungen: Pro Velo Schweiz bezieht Stellung zu verschiedenen Fragen in der Velopolitik.
Tempo 30

Nachdem in den vergangenen Jahren immer mehr Städte und Gemeinden Tempo-30-Zonen eingerichtet haben, werden zunehmden auch Verkehrsachsen zwischen diesen Zonen mit Tempo 30 signalisiert. Die Einführung von Tempo-30-Zonen wurde zudem per 1.1.2023 durch eine Anpassung der entsprechenden Verordnung erleichtert.
Mit einer Parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Gabriela Suter im März 2021, dass Tempo 30 innerorts die Regel und Tempo 50 die Ausnahme sein soll. (Der Vorstoss wurde im Nationalrat mit 105 gegen 79 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.) Diesen Paradigmenwechsel fordern ebenfalls die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU (2020) und der Schweizerische Städteverband (2023).
Pro Velo begrüsst Tempo 30
Tempo 30 ist mit Blick auf die Bedürfnisse des Veloverkehrs zu begrüssen. Es vermindert die Gefahren, die vom MIV, respektive von dessen Geschwindigkeit ausgehen, massgeblich. Tempo 30 erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nachweislich, insbesondere diejenige der ungeschützten Personen zu Fuss und auf dem Velo. Hierzu gehören namentlich auch viele Kinder, Frauen und ältere Personen. Dank diesem Prinzip wird nicht nur die Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden verbessert.
Angesichts der Tatsache, dass die Wohngebiete und Zentren der meisten Schweizer Städte unterdessen verkehrsberuhigt sind, geht es nun darum, den nächsten Schritt zu tun und das Paradigma umzukehren: Tempo 50 soll wirklich nur noch dort gelten, wo es nachweislich begründet werden kann und von der Behörde verfügt wird. Der Entscheid soll im Einzelfall nach wie vor bei den Kantonen und Gemeinden liegen, doch es gilt die Umkehr der Beweislast.
Velofreundliche Gestaltung
Die umsetzenden Gemeinden und Kantone sind aufgerufen, die verkehrsberuhigten Zonen und Achsen so zu gestalten, dass sie für den Veloverkehr attraktiv und sicher sind. Mit allfälligen baulichen Massnahmen wie Schwellen und Hindernissen soll der motorisierte Verkehr, nicht das Velo abgebremst werden.
Positionspapier Fuss- und Veloverkehr

Während die sanfte Mobilität in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung gewinnt, wird der Verkehr noch allzu oft aus Sicht und gemäss den Bedürfnissen des motorisierten Verkehr geplant und organisiert. Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz arbeiten an einer Verkehrswende "von unten".
Positionspapier: Es braucht mehr Platz für Fussgänger und Velofahrer (PDF)
Positionspapier Velohelm

Pro Velo Schweiz befürwortet das freiwillige Tragen des Velohelms, lehnt aber ein Helmobligatorium ab.
- Positionspapier (PDF) zur Helmtragepflicht
- Factbook Helm Pro Velo Schweiz (PDF) Fakten zum Thema Velohelm-Obligatorium
Vorschläge für eine Helmtragepflicht wurden vom Parlament im Sommer 2012 im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets "Via sicura" sowie im Sommer 2022 im Rahmen einer SVG-Revision abgelehnt.
Weitere Positionspapiere und Resolutionen
Positionspapier Stationslose Bikesharing-Systeme (PDF), Dezember 2017
Pro Velo Schweiz begrüsst die Einführung des stationslosen Bikesharings in der Schweiz. Bikesharing ist ein umweltfreundliches, gesundes und kostengünstiges Mobilitätsangebot. Ganz allgemein kann Bikesharing das Velo in den Städten und Agglomerationen fördern und das Angebot des öffentlichen Verkehrs sinnvoll ergänzen, wenn es optimal mit dem bestehenden Angebot kombiniert wird.
Positionspapier Elektrovelos (PDF), August 2019
Das Elektrovelo hat besonders in der auf weiten Teilen unebenen Schweiz das Potential, MIV- oder ÖV-Fahrten zu ersetzen. Oft ist es die schnellste Art, von einem Punkt zum anderen zu gelangen. Zudem wird Velofahren sicherer, wenn mehr Velofahrende auf den Strassen unterwegs sind. Pro Velo begrüsst die steigende Verbreitung dieser Fahrzeuge und vertritt die Interessen ihrer NutzerInnen, soweit Errungenschaften für die Velofahrenden, zum Beispiel im Bereich Infrastruktur, nicht in Frage gestellt werden.
Positionspapier zur Reduzierung bzw. Abschaltung der Strassenbeleuchtung (PDF), Januar 2020
Pro Velo Schweiz begrüsst aus ökologischen und ökonomischen Gründen grundsätzlich das Dimmen oder gar das Abschalten von Strassenbeleuchtungen, fordert jedoch eine fallweise Beurteilung. Alternativ sind selbstregulierende Systeme mit Bewegungsmeldern zu prüfen.
Die Änderung der Beleuchtung sollte nur unter bestimmten Bedingungen in Betracht gezogen werden (Randmarkierungen und separaten Fussweg, Berücksichtigung der Velofrequenzen, Tagesgang und Bedeutung der Veloachse). Fussgängerübergange sind im Interesse der Sicherheit der Fussgänger/innen nach Möglichkeit zu beleuchten.