Das Velo

Unter dem Begriff "Velo" versteht Pro Velo Schweiz alle Strassenfahrzeuge, die (auch) mit Muskelkraft angetrieben werden. Im engeren Sinne ist es das "Fahrrad" gemäss Art. 24 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Als Velos gelten zudem "schnelle Elektrovelos" (bis 45 km/h Tretunterstützung)  und "langsame Elektrovelos" (bis 25 km/h) gemäss Art. 18 Abs. 1b und 2 VTS.

Nicht vollständig ausgerüstete Velos, die für Kinder gedacht sind, gelten als "Kinderräder". Für diese sowie für Trottinette ohne Elektroantrieb gelten die Bestimmungen für "fahrzeugähnliche Geräte" (FäG).