Regelungen
Rechtsgrundlagen und Empfehlungen
Das Veloweggesetz (VWG) sieht vor, dass «Veloparkplätze und ähnliche Einrichtungen» integraler Bestandteil des Velowegenetzes für den Alltag sind (Art. 3 VWG). Daher sind die Kantone verpflichtet, Veloabstellplätze ebenso wie Velowege zu planen. Auch wenn die Verordnung über die Verkehrsregeln (VRV) vorsieht, dass Velos auf dem Trottoir abgestellt werden dürfen, sofern 1,50 Meter für den Durchgang frei bleiben (Art. 41 VRV). Pro Velo setzt sich für die Einrichtung von Abstellplätzen für alle Velos an öV-Haltestellen, bei Wohnhäusern, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Geschäften sowie Freizeit- und Pflegeeinrichtungen ein und fördert deren Realisierung.
Bestehende Gesetze und Empfehlungen:
- Das Veloweggesetz sieht vor, dass die Kantone nicht nur für die Planung der Veloinfrastruktur, sondern auch für deren Ausbau, Unterhalt und Beschilderung zuständig sind. Bundesgesetz vom 18. März 2022 über Velowege (Veloweggesetz)
- Die Gemeinden können auch Vorschriften hinsichtlich der Anzahl und Qualität der Veloabstellplätze erlassen. So gibt es mehrere kantonale oder kommunale Vorgaben oder Planungsleitfäden. Beispiele:
Kanton St.Gallen: Merkblatt Veloparkierung für Wohnbauten
Kanton Thurgau: Merkblatt Veloparkierung für Wohnbauten
Stadt Zürich: Merkblatt Veloparkierung auf öffentlichem Grund - Das Bundesamt für Strassen ASTRA veröffentlichte 2008 das Handbuch Veloparkierung mit Standards und Empfehlungen für die Vollzugsbehörden
- Empfehlungen zur Gestaltung von Veloabstellanlagen (40 066) und zur Bedarfsermittlung und Standortwahl (40 065) finden Sie auch in den Schweizer Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS): VSS | Normen & Publikationen
Die Vielfalt der Abstellmöglichkeiten und Anlagen für Velos ist gross:




Die Forderungen von Pro Velo
Pro Velo fördert und fordert hochwertige Abstellmöglichkeiten, da diese die Nutzung des Velo fördern. Für Pro Velo muss eine solche Abstellanlage folgende Eigenschaften aufweisen:
- Schutz vor Diebstahl (Anbindemöglichkeit), Beschädigung (Überwachung oder Bewachung) und Witterungseinflüssen (Überdachung)
- Eine barrierefreie Erreichbarkeit für verschiedene Nutzungen (Wohnungen, Bildung, Freizeit, Arbeit, Einkauf) gewährleisten.
- Erreichbarkeit über das Velo- und Fusswegnetz, gleichzeitig Nähe zum Ziel
- Objektive und subjektive Sicherheit der Velofahrenden (Beleuchtung, Art der Materialien und Wartung)
- Angeobt an Abstellplätzen in verschiedenen Arten und Grössen von Velos
- Ausreichende Zahl an Abstellplätzen für Langzeit- und Kurzzeitparkierung
Die Aktivitäten von Pro Velo
Pro Velo ermutigt öffentliche Behörden, Eigentümer:innen, Transportunternehmen und das Gewerbe, Velofahrer:innen ausreichend sichere und attraktive Abstellplätze zur Verfügung zu stellen.
Zu diesem Zweck
- betreibt Pro Velo die Informations- und Austauschplattform Forum Velostationen Schweiz
- unterstützt Pro Velo parlamentarische und politische Initiativen, die auf eine bessere Finanzierung dieser Infrastrukturen abzielen
- informiert und berät Pro Velo die Öffentlichkeit zu diesem Thema durch Publikationen oder individuelle Beratung
- wird Pro Velo auf lokaler Ebene über seine Regionalverbände bei konkreten Bauprojekten aktiv
Informationen und praktischer Leitfaden
- Handbuch Veloparkierung, ASTRA, 2008 (pdf)
- Leitfaden für Planung und Umsetzung von Velostationen, Pro Velo Schweiz, ASTRA, 2013 (pdf)
- GUIDE VELO (Dieser Leitfaden stellt die wichtigsten Aspekte der Veloförderung dar. Er beschreibt, wie ein Gebiet velofreundlich gestaltet werden kann (Infrastrukturen) und wie das Velofahren in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gefördert werden kann.)
- Allgemeiner Deutscher Fahrradclub ADFC, empfohlene Abstellanlagen: Geprüfte Modelle
- Die Anbieterliste “Produkte und Dienstleistungen rund um Veloabstellanlagen”, 2026 (pdf)