Velo- und Fussverkehr
Gemeinsame Flächen mit dem Fussverkehr
Während die aktive Mobilität in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung gewinnt, wird der Verkehr noch allzu oft aus Sicht und gemäss den Bedürfnissen des motorisierten Verkehr geplant und organisiert. Gehflächen wie Trottoirs und Fusswege sind grundsätzlich den FussgängerInnen vorbehalten. Für den Veloverkehr sind attraktive und sichere Verbindungen auf dem Strassennetz, getrennt vom motorisierten und vom Fussverkehr, zu planen. Dies wird auch im Veloweggesetz, das seit 2023 in Kraft ist, so gefordert.
Gemeinsame Flächen sind jedoch dort nötig, wo eine Erschliessung für den Veloverkehr nicht anders möglich oder zumutbar ist. Bei guter Planung und Umsetzung gemeinsamer Flächen können Konflikte minimiert werden.
Die Verbände Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz verfolgen diesbezüglich dieselbe Politik und arbeiten zusammen. (siehe Positionspapier unten)
Weitere Informationen zum Thema
- Positionspapier Pro Velo Schweiz und Fussverkehr Schweiz (2014): Es braucht mehr Platz für Fussgänger und Velofahrer (PDF)
- Broschüre Fuss- und Veloverkehr auf gemeinsamen Flächen. Empfehlungen für die Eignungsbeurteilung, Einführung, Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Flächen in innerörtlichen Situationen (2007, pdf, 4.1 MB)
- Broschüre "Velos auf Trottoirs" (2005), Velokonferenz Schweiz