Eigenhändiges oder notarielles Testament

Eigenhändiges Testament

Mit einem eigenhändigen Testament verfassen Sie Ihren letzten Willen selbstständig. Folgendes ist zu beachten, damit es rechtsgültig ist:

  • Das Testament muss vollumfänglich von Hand verfasst sein – mit Computer oder Schreibmaschine geschriebene Testamente sind ungültig.
  • Setzen Sie als Titel «Testament», «Letzter Wille» oder «Letztwillige Verfügung».
  • Ihr vollständiger Name, der Ort, an dem Sie das Dokument verfassen, sowie das genaue Datum, müssen aufgeführt sein.
  • Unterzeichnen Sie das Testament mit Ihrer Unterschrift.
  • Änderungen, Ergänzungen und Nachträge müssen als solche gekennzeichnet sein und erneut mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden

Notarielles Testament

Ein notarielles oder öffentliches Testament wird in Anwesenheit von zwei Zeugen und einer Notarin oder einem Notar abgefasst. Damit haben die absolute Gewissheit, dass alles seine Richtigkeit hat – unklare Formulierungen oder Formfehler können sonst zu Streitigkeiten oder sogar zur Ungültigkeit führen.