Ausrüstung von "schweren" Elektrovelos
Das Gesetz sieht für "schwere" Elektrovelos unter anderem folgende Bestimmungen vor:
Typengenehmigung | ja |
Zulassung Fahrzeug durch Behörde (Fahrzeugausweis, Kontrollschild) | ja |
Haftpflichtversicherungspflicht | ja (Versicherungsvignette) |
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (reiner Motorbetrieb) | 25 kmh |
Tretunterstützung | bis 25 km/h |
Pedale | nicht erforderlich |
Motorleistung | bis 2.0 kW |
Anzahl Räder / Spurigkeit | mind. 3, zwingend mehrspurig |
Anzahl Plätze | Frei gemäss vorgesehener Platzzahl (Sattel oder Sitz) bis max. gesetzlichen Nutzlast. |
zusätzlicher normierter Kindersitz | erlaubt (für Person ab 16 Jahre) |
Maximales Gesamtgewicht | 450 kg |
Zulassung Führer | ab 14 Jahren |
Führerausweis | Kat. M (für alle) |
Helmpflicht | nein |
Kinderanhänger, Nachlaufteil (Schattenvelo) | erlaubt In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden. |
Warenanhänger | erlaubt |
Feste Beleuchtung | vorgeschrieben (typengeprüft) |
Tagfahrlicht | vorgeschrieben |
Rückstrahler | Auf jeder Seite an den äussersten Stellen je ein Rückstrahler von mind. 10 cm2 nach vorne (weiss) und nach hinten (rot) Die Pedale müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. |
Ständer | erlaubt |
Rückspiegel | vorgeschrieben |
Schliessvorrichtung | vorgeschrieben |
Akustische Warnvorrichtung | vorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente) |
Richtungsblinker | erlaubt*; typengeprüft *wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken |
Tachometer | erlaubt |
Weitere Informationen in der Ausrüstungstabelle (pdf)