Ausrüstung von "schweren" Elektrovelos

Das Gesetz sieht für "schwere" Elektrovelos unter anderem folgende Bestimmungen vor:

Typengenehmigungja
Zulassung Fahrzeug durch Behörde (Fahrzeugausweis, Kontrollschild)ja
Haftpflichtversicherungspflichtja (Versicherungsvignette)
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit  (reiner Motorbetrieb)25 kmh
Tretunterstützungbis 25 km/h
Pedalenicht erforderlich
Motorleistungbis 2.0 kW
Anzahl Räder / Spurigkeitmind. 3, zwingend mehrspurig
Anzahl PlätzeFrei gemäss vorgesehener Platzzahl (Sattel oder Sitz) bis max. gesetzlichen Nutzlast. 
zusätzlicher normierter Kindersitzerlaubt (für Person ab 16 Jahre)
Maximales Gesamtgewicht450 kg
Zulassung Führerab 14 Jahren
FührerausweisKat. M (für alle) 
Helmpflichtnein
Kinderanhänger, Nachlaufteil (Schattenvelo)erlaubt
In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden.
Warenanhängererlaubt
Feste Beleuchtungvorgeschrieben (typengeprüft)
Tagfahrlichtvorgeschrieben
RückstrahlerAuf jeder Seite an den äussersten Stellen je ein Rückstrahler von mind. 10 cm2 nach vorne (weiss) und nach hinten (rot)
Die Pedale müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
Ständererlaubt
Rückspiegelvorgeschrieben
Schliessvorrichtungvorgeschrieben
Akustische Warnvorrichtungvorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente)
Richtungsblinkererlaubt*; typengeprüft
*wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken
Tachometererlaubt

Weitere Informationen in der Ausrüstungstabelle (pdf)