Ausrüstung von "schnellen" Elektrovelos

Das Gesetz sieht für "schnelle" Elektrovelos, auch S-Pedelecs genannt, unter anderem folgende Bestimmungen vor:

Typengenehmigungja
Zulassung Fahrzeug durch Behörde (Fahrzeugausweis, Kontrollschild)ja
Haftpflichtversicherungspflichtja (Versicherungsvignette)
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit  (reiner Motorbetrieb)30 km/h
Tretunterstützungbis 45 km/h
Pedaleerforderlich
Motorleistungbis 1.0 kW
Anzahl Räder / Spurigkeitzwingend 2, nur einspurig
Anzahl Plätze1 Sitzplatz
zusätzlicher normierter Kindersitzerlaubt (für Person ab 16 Jahre)
maximales Gesamtgewicht200 kg
Zulassung Führerab 14 Jahren
FührerausweisKat. M (für alle) 
Helmpflichtja (Velohelm; wenn Anfahrhilfe >20km/h: Mofa-Helm)
Kinderanhänger, Nachlaufteil (Schattenvelo)erlaubt
In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden.
Warenanhängererlaubt
Feste Beleuchtungvorgeschrieben (typengeprüft)
Tagfahrlichtvorgeschrieben
Rückstrahlerhinten: rot, mind. 10 cm2
Die Pedale müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
Rückspiegelvorgeschrieben
Akustische Warnvorrichtungvorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente)
Richtungsblinkererlaubt*; typengeprüft
(*wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken)
Tachometervorgeschrieben (Nachrüstepflicht bis 1.4.27 für bis spätestens 1.4.24 in Verkehr stehende E-Bikes)

Weitere Informationen in der Ausrüstungstabelle (pdf)