Ausrüstung von "schnellen" Elektrovelos
Das Gesetz sieht für "schnelle" Elektrovelos, auch S-Pedelecs genannt, unter anderem folgende Bestimmungen vor:
Typengenehmigung | ja |
Zulassung Fahrzeug durch Behörde (Fahrzeugausweis, Kontrollschild) | ja |
Haftpflichtversicherungspflicht | ja (Versicherungsvignette) |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (reiner Motorbetrieb) | 30 km/h |
Tretunterstützung | bis 45 km/h |
Pedale | erforderlich |
Motorleistung | bis 1.0 kW |
Anzahl Räder / Spurigkeit | zwingend 2, nur einspurig |
Anzahl Plätze | 1 Sitzplatz |
zusätzlicher normierter Kindersitz | erlaubt (für Person ab 16 Jahre) |
maximales Gesamtgewicht | 200 kg |
Zulassung Führer | ab 14 Jahren |
Führerausweis | Kat. M (für alle) |
Helmpflicht | ja (Velohelm; wenn Anfahrhilfe >20km/h: Mofa-Helm) |
Kinderanhänger, Nachlaufteil (Schattenvelo) | erlaubt In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden. |
Warenanhänger | erlaubt |
Feste Beleuchtung | vorgeschrieben (typengeprüft) |
Tagfahrlicht | vorgeschrieben |
Rückstrahler | hinten: rot, mind. 10 cm2 Die Pedale müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. |
Rückspiegel | vorgeschrieben |
Akustische Warnvorrichtung | vorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente) |
Richtungsblinker | erlaubt*; typengeprüft (*wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken) |
Tachometer | vorgeschrieben (Nachrüstepflicht bis 1.4.27 für bis spätestens 1.4.24 in Verkehr stehende E-Bikes) |
Weitere Informationen in der Ausrüstungstabelle (pdf)