Ausrüstung von "langsamen" Elektrovelos

Das Gesetz sieht für "langsame" Elektrovelos, auch Pedelecs genannt, unter anderem folgende Bestimmungen vor:

Typengenehmigungnein
Zulassung Fahrzeug durch Behörde (Fahrzeugausweis, Kontrollschild)nein
Haftpflichtversicherungspflichtnein
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit  (reiner Motorbetrieb)25 kmh (mit Sitzgelegenheit; sonst 20 km/h)
Tretunterstützungbis 25 km/h
Pedalenicht erforderlich
Motorleistungbis 0.5 kW
Anzahl Räder / Spurigkeitmind. 2 / ein- oder mehrspurig
Anzahl Plätze1 Sitzplatz; zusätzlich zur lenkenden Person bis zur max. gesetzlichen Nutzlast entweder 
a) ein Sitzplatz für ein:e Beifahrer:in und zwei Kindersitzplätze oder 
b) vier Kindersitzpätze 
zusätzlicher normierter Kindersitzerlaubt (für Person ab 16 Jahre)
maximales Gesamtgewicht250 kg
Zulassung Führerab 14 Jahren
FührerausweisKategorie M (für 14-16jährige)
Helmpflichtnein
Kinderanhänger, Nachlaufteil (Schattenvelo)erlaubt
In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden.
Warenanhängererlaubt
Feste Beleuchtungvorgeschrieben (nicht typengeprüft)
Tagfahrlichtvorgeschrieben
Rückstrahlereinspurige Fahrzeuge: hinten: rot, mind. 10 cm2
mehrspurige Motorfahrräder sind auf jeder Seite an den äussersten Stellen mit je einem nach vorne und nach hinten gerichteten Rückstrahler zu versehen.
Die Pedale aller Leichtmotorfahrräder müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
Rückspiegelerlaubt
Akustische Warnvorrichtungvorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente)
Richtungsblinkererlaubt*; typengeprüft
(*wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken)
Tachometererlaubt

Weitere Informationen in der Ausrüstungstabelle (pdf)