Ausrüstung von "langsamen" Elektrovelos
Das Gesetz sieht für "langsame" Elektrovelos, auch Pedelecs genannt, unter anderem folgende Bestimmungen vor:
Typengenehmigung | nein |
Zulassung Fahrzeug durch Behörde (Fahrzeugausweis, Kontrollschild) | nein |
Haftpflichtversicherungspflicht | nein |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (reiner Motorbetrieb) | 25 kmh (mit Sitzgelegenheit; sonst 20 km/h) |
Tretunterstützung | bis 25 km/h |
Pedale | nicht erforderlich |
Motorleistung | bis 0.5 kW |
Anzahl Räder / Spurigkeit | mind. 2 / ein- oder mehrspurig |
Anzahl Plätze | 1 Sitzplatz; zusätzlich zur lenkenden Person bis zur max. gesetzlichen Nutzlast entweder a) ein Sitzplatz für ein:e Beifahrer:in und zwei Kindersitzplätze oder b) vier Kindersitzpätze |
zusätzlicher normierter Kindersitz | erlaubt (für Person ab 16 Jahre) |
maximales Gesamtgewicht | 250 kg |
Zulassung Führer | ab 14 Jahren |
Führerausweis | Kategorie M (für 14-16jährige) |
Helmpflicht | nein |
Kinderanhänger, Nachlaufteil (Schattenvelo) | erlaubt In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern dürfen höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden. |
Warenanhänger | erlaubt |
Feste Beleuchtung | vorgeschrieben (nicht typengeprüft) |
Tagfahrlicht | vorgeschrieben |
Rückstrahler | einspurige Fahrzeuge: hinten: rot, mind. 10 cm2 mehrspurige Motorfahrräder sind auf jeder Seite an den äussersten Stellen mit je einem nach vorne und nach hinten gerichteten Rückstrahler zu versehen. Die Pedale aller Leichtmotorfahrräder müssen vorne und hinten orange/gelbe Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. |
Rückspiegel | erlaubt |
Akustische Warnvorrichtung | vorgeschrieben (Glocke oder genormte Komponente) |
Richtungsblinker | erlaubt*; typengeprüft (*wenn nicht gleichzeitig andere Lichter blinken) |
Tachometer | erlaubt |
Weitere Informationen in der Ausrüstungstabelle (pdf)