Velo-Taxi und Segway auf Radstreifen und Radwegen zugelassen
Das Bundesamt für Strassen reagiert auf Vorstösse im Parlament.
Zweispurige Fahrzeuge mit starken (Elektro-)Motoren gelten als Motorräder. Diese durften bislang nicht auf Radwegen und Radstreifen verkehren. Betroffen davon waren etwa Velo-Taxis und der Segway. Auf Druck aus dem Bundesparlament hat das Bundesamt für Strassen reagiert und diesen Fahrzeugen, sofern sie nicht schneller als 20 kmh (im Selbstfahrmodus) oder 25 kmh (mit Tretunterstützung) fahren und nicht breiter als 1m sind, die Radstreifen und Radwege geöffnet. Die zuständigen Behörden in den Kantonen und Städten können noch weiter gehen und Velo-Taxis auch auf weiteren Flächen zulassen. Die neue Bestimmung gilt ab sofort.
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