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Neues Recht: Das gilt seit dem 1. Januar für den Veloverkehr
Per 1.1.2017 gelten einige neue Bestimmungen für den Veloverkehr:
- Elektronische Blinker sind fortan erlaubt. Sie müssen gelb und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig.
- Die Veloglocke ist nicht mehr obligatorisch.
- Das Tragen von Bändern am Arm ist nicht mehr geregelt, jedoch nach wie vor erlaubt.
- Die Sattelpflicht ist gestrichen. Mit dem Wegfallen der Sattelpflicht entfällt auch die Pflicht, dass Velofahrer sitzen müssen und Kinder sitzend die Pedale treten können müssen.
- Velolenker dürfen nun so breit, wie es auch das Velo maximal sein darf: 1 Meter. Zuvor waren nur Lenker mit einer maximalen Breite von 70 cm erlaubt.
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