Medienmitteilung

Neue Verkehrsregeln bringen mehr Sicherheit und Komfort für das Velo

Eine Woche nach dem Veloweg-Gesetz hat der Bundesrat mit neuen Verkehrsregeln weitere Schritte zur Förderung des Velos und der Sicherheit getan. Von besonderer Bedeutung sind das Rechtsabbiegen bei Rot und das Befahren von Trottoirs durch Kinder bis 12 Jahre.

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Kinder bis 12 Jahre Fusswege und Trottoirs fahrend benutzen, wenn keine angemessene Veloinfrastruktur (Radweg oder Radstreifen) vorhanden ist. Pro Velo begrüsst die Massnahme im Sinne der Sicherheit von Kindern auf dem Velo. Das Recht gilt auch nur dort, wo Veloinfrastrukturen fehlen. Für Matthias Aebischer, den Präsidenten von Pro Velo Schweiz, handelt sich um eine Art Notmassnahme: "Mit diesem neuen Recht werden Wege, die Kinder bisher nicht mit dem Velo zurücklegen konnten, durchgehend fahrbar." Gleichzeitig streicht er aber hervor, dass die Gemeinden und Kantone in der Pflicht sind, die Strassen so zu gestalten, dass auch Kinder mit dem Velo darauf fahren können. "Sicherheitsprobleme für Velofahrende müssen auf der Strasse gelöst werden."

Mit dem neuen Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» wird eine alte Forderung von Pro Velo erfüllt. Hängt die Tafel bei einem Rotlicht, so erhält dieses für rechtsabbiegende Velos die Bedeutung von "Kein Vortritt". Für Aebischer bringt das neue Signal zwei grosse Vorteile: "Erstens wird damit die Gefahr, von einem rechtsabbiegenden Fahrzeug eingeklemmt zu werden, kleiner. Zweitens wird das Velofahren damit flüssiger und auch attraktiver." 

Erfreut ist Pro Velo auch über die Einführung der "Velostrasse", obwohl dafür nun doch kein Signal geschaffen wurde. Künftig wird es erlaubt sein, auf Veloachsen in Tempo 30-Zonen den Rechtsvortritt auf zuführenden Strassen aufzuheben. Für Velofahrende wird die "Velostrasse" einzig aufgrund von Piktogrammen erkennbar sein. Dieses Regime wurde in verschiedenen Städten getestet und hat sich bewährt

Weitere kleine Verbesserungen, die es den Behörden erleichtern, velofreundlich zu signalisieren und markieren, ergeben sich nun bei Haltelinien und bei Baustellen. Zudem dürfen die Velopiktogramme häufiger eingesetzt werden. 
 

Auskunft
Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, 079 607 17 30

Medienmitteilung

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