Velovignette ade!
Seit Anfang 2012 ist die Vignettenpflicht für Velos aufgehoben. Mit der Vignette fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte. Velofahrenden ohne Privathaftpflichtversicherung droht eine Deckungslücke.
Das eidgenössische Parlament hat 2010 die ersatzlose Abschaffung der Velovignette beschlossen. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt per Anfang 2012 in Kraft. Die 2011er Vignette ist noch bis 31. Mai 2012 gültig. Die neue Regelung gilt auch für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen und Elektrorollstühle bis 10 km/h.
Weiterhin obligatorisch bleibt die Vignette jedoch für alle übrigen motorisierten Zweiräder, insbesondere Mofas und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h.
Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt. Die Behörden gehen aber davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Mit einer schweizweiten Informationskampagne macht das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) auf die mögliche Versicherungslücke aufmerksam. Personen, welche nicht versichert sind, müssen Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, empfiehlt das ASTRA, den individuellen Versicherungsschutz zu überprüfen.
Medienmitteilung
Weitere Informationen:
www.velovignette-ade.ch
info@astra.admin.ch
https://www.pro-velo.ch/de/ueber-uns/aktuelles/archiv/artikel/velovignette-ade