Pro Velo begrüsst das Veloweg-Gesetz als ersten wichtigen Schritt
Das vom Bundesrat heute in Vernehmlassung geschickte Veloweg-Gesetz kommt gut eineinhalb Jahre nach der deutlichen Annahme des Verfassungsartikels durch das Volk. Es bringt eine solide Grundlage, mit der Kantone und Gemeinden ihre Velo-Infrastruktur quantitativ und qualitativ verbessern können. Die Kantone müssen Velowegnetze planen und der Bund muss sie dabei unterstützen. "Das neue Velo-Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt, um das enorme Potential des Velos in der Schweiz auszuschöpfen", sagt Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer.
Am 23. September 2018 hat das Volk mit beinahe 3/4 Ja-Stimmen den Bundesbeschluss Velo angenommen. Damit hat der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Gleichzeitig hat er das Recht erhalten, Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung solcher Netze sowie zur Information über diese zu unterstützen und koordinieren. Nun liegt der schon länger erwartete Gesetzesentwurf vor.
Pro Velo begrüsst es, dass der Bundesrat ein eigenes Gesetz schaffen will, sind doch die Bedürfnisse der Velofahrenden beispielsweise bei der Sicherheit sehr spezifisch. So bewegen sich Velofahrende oft im Verkehr und müssen daher besonders geschützt werden. Zudem braucht es genügend Velo-Abstellplätze, gerade bei öffentlichen Einrichtungen, Schulen und öV-HaltestelleN. Ansonsten orientiert sich das Gesetz am Fuss- und Wanderweggesetz, das schon seit 1985 in Kraft ist.
Sichere und attraktive Netze für Pendler*innen, Schüler*innen und Freizeitfahrende
Der Bund unterscheidet zwischen Velowegnetzen für den Alltag und für die Freizeit. Diese Unterscheidung ist für Pro Velo von grosser Bedeutung. Freizeitvelofahrende haben ganz andere Ansprüche an die Velowege als Pendler*innen und Schüler*innen. Damit werden auch die Gemeinden und Kantone verpflichtet, unterschiedliche Netze zu definieren. Diese müssen möglicherweise noch weiter differenziert werden, weil etwa schnelle Pendler*innen auf E-Bike andere Bedürfnisse haben als Schüler*innen. Was aber nicht heissen muss, dass sich diese Wege nicht teilweise überlagern können.
Planungspflicht wie für Strassen, Fuss- und Wanderwege
Zentral ist die Planungspflicht für Kantone und damit auch für Gemeinden. Velowegnetze inklusive Nebenanlagen wie Abstellplätze müssen zumindest behördenverbindlich festgelegt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die geplanten Wege und Anlagen tatsächlich gebaut werden. Gleichzeitig gibt der Bund den Kantonen vor, in welcher Qualität die Infrastruktur geplant werden muss. Die Sicherheit für die Velofahrenden, aber auch die Attraktivität der Anlagen stehen dabei im Vordergrund. Diese Qualitäten sind für Pro Velo wichtige Voraussetzungen, damit mehr Menschen öfter aufs Velo steigen. Begrüsst wird zudem das Beschwerderecht von Fachorganisationen analog dem Fuss- und Wanderweggesetz.
Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer sagt zur Vorlage des Bundesrates: "Das neue Gesetz zeigt, dass der Bund den klaren Wunsch der Bevölkerung nach mehr Veloverkehr verstanden hat und ihm nachkommen will. Es ist noch ein weiter Weg, bis die Schweiz velomässig mit Vorzeigeländern wie den Niederlanden oder Dänemark gleichgezogen hat. Doch das Gesetz gibt dem Bund und den Kantonen wichtige Instrumente in die Hand, um das Velofahren sicherer und attraktiver zu machen. Ein wichtiger Schritt ist damit getan."
Auskunft
Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, 079 607 17 30
https://www.pro-velo.ch/de/ueber-uns/aktuelles/archiv/artikel/pro-velo-begruesst-das-veloweg-gesetz-als-ersten-wichtigen-schritt