Stationsloser Veloverleih: Empfehlungen für die Städte
Stationsloses Bikesharing hält auch in der Schweiz Einzug und hat zu Kontroversen geführt. Pro Velo Schweiz begrüsst Bikesharing aller Art und gibt nun Empfehlungen heraus, die den Städten den Umgang mit den Veloverleih-Anbietern erleichtern sollen.
Seit ein Singapurer Start-Up-Unternehmen diesen Sommer mehrere hundert Velos ohne vorgängige Koordination mit der Stadt Zürich im öffentlichen Raum aufgestellt hat, läuft eine hitzige Debatte über den Umgang mit Veloverleihsystemen ohne fixe Andockstationen. Diese Velos können per App lokalisiert, entsperrt und nach Benutzung an einem beliebigen Ort abgestellt werden. Der europäische Trend, dass Anbieter von sogenannten „Free-Floating“-Systemen auf den Markt drängen, ist auch in der Schweiz angekommen.
Einige Städte sprechen Verbote aus, statt das Gespräch mit den Anbietern zu suchen. Unter anderem wird jeweils der Platzmangel als Begründung aufgeführt. Doch dieses Argument lässt Pro Velo Schweiz nicht gelten, denn eine velofreundliche Stadt sollte genügend Abstellplätze für Fahrräder bereitstellen. Deshalb hat Pro Velo Schweiz nun ein Positionspapier mit Empfehlungen publiziert, welches den Städten Tipps zum Umgang mit den Betreibern von stationslosen Bikesharing-Systemen gibt und Möglichkeiten zur Integration der Systeme in die eigene Mobilitätsstrategie aufzeigt.
Grundsätzlich positiv
Pro Velo Schweiz begrüsst die Einführung von Free-Floating-Systemen in der Schweiz. Sie tragen zur Veloförderung in Städten und Agglomerationen bei. Geschickt mit dem öffentlichen Verkehr kombiniert, können sie das Verkehrsangebot ergänzen. Aus diesem Grund sollen die Systeme nicht verboten, sondern die Anbieter dazu verpflichtet werden, Rahmenbedingungen zu akzeptieren, welche den lokalen Kontext berücksichtigen.
Acht zu regelnde Bereiche
Die vorliegenden Empfehlungen gehen auf acht Themenbereiche ein, in denen Städte mit den Betreibern der Veloverleih-Angebote Vereinbarungen treffen sollten. Die Anbieter sollen insbesondere sicherstellen, dass der Konsumenten- und Datenschutz eingehalten wird, dass falsch parkierte Velos den öffentlichen Raum nicht versperren, andere Verkehrsteilnehmende behindern oder die öffentlichen Abstellanlagen übermässig belegen, dass die Qualität der Velos sichergestellt ist und diese auch einer intensiven Nutzung standhalten. Ebenso sollte die Zahl der Velos und der Perimeter festgelegt, die Wartung der Velos sichergestellt und die bedarfsgerechte Platzierung der Velos garantiert werden.
Ziel der Empfehlungen ist es, dass stationslose Bikesharing-Systeme gut und sicher funktionieren, das Angebot des öffentlichen Verkehrs sinnvoll ergänzen und damit einen Mehrwert für die Nutzer und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten können.
Auskunft
Bettina Maeschli, Kommunikation Pro Velo Schweiz, Tel. 076 412 33 35, bettina.maeschli@pro-velo.ch
Medienmitteilung (PDF)
https://www.pro-velo.ch/de/medien/medienmitteilungen/archiv/medienmitteilung/stationsloser-veloverleih-empfehlungen-fuer-die-staedte