Medienmitteilung

Pro Velo fordert die Einführung von echten Velostrassen!

Im kürzlich erschienenen “Handbuch Velobahnen” empfiehlt das ASTRA, die Hauptschlagadern der Velowegnetze in den Städten auf sogenannten „Velostrassen“ zu führen. Dort müssen sich Velofahrende aktuell die Fläche mit den Autos teilen, das Überholen von Velos ist erlaubt, Nebeneinanderfahren dagegen nicht. Pro Velo fordert daher die Einführung von echten „Velostrassen“ und eines entsprechenden Signals, damit die Velobahnen auch in den Städten eine gesetzeskonforme Infrastruktur erhalten.

Seit der Inkraftsetzung des Veloweggesetzes (VWG) am 1. Januar 2023 sind die Kantone verpflichtet, ein Velowegnetz Alltag zu schaffen, das auch Velobahnen umfasst. Das Gesetz schreibt vor, dass das ganze Velowegnetz sicher, direkt, attraktiv und – wo immer möglich – vom Autoverkehr getrennt sein muss.  

Velobahnen beschreiben Netzelemente, auf denen das höchste Potenzial des alltäglichen Veloverkehrs abgeholt wird. Sie müssen dazu den höchstmöglichen Ausbaustandard vorweisen. Das ASTRA geht in seiner Empfehlung jedoch nicht weit genug und schlägt vor, diese Hauptschlagadern im städtischen Raum zusammen mit Autos auch über Tempo 30-Zonen mit aufgehobenem Rechtsvortritt zu führen. Diese Führungsform wird als “Velostrasse” bezeichnet. Pro Velo erachtet die heutigen “Velostrassen” jedoch als ungenügend. Dieser Ansatz wird den Anforderungen des Gesetzes klar nicht gerecht.  

„In den Städten braucht es echte Velostrassen, die vom Autoverkehr getrennt sind und von allen Altersgruppen sicher und komfortabel genutzt werden können“, sagt Hasan Candan, Vizepräsident von Pro Velo Schweiz. „Die derzeitige Regelung verhindert wirklich sichere und attraktive Infrastrukturen in den Quartieren.“ Um den Anforderungen des VWG gerecht zu werden, fordert Pro Velo deshalb vom Bundesrat eine Anpassung der entsprechenden Verordnungen und damit die Schaffung eines Signals für „Velostrassen“, das folgende Bestimmungen umfasst: 

  • Autofrei: Das Signal „Velostrasse“ soll grundsätzlich eine autofreie Zone bedeuten. Wo dies nicht möglich ist, kann ein Zusatzsignal „Autos zu Gast“ den Autoverkehr ausnahmsweise zulassen.
  • Überholverbot & Vortrittsrecht: Wo Autos zugelassen sind, soll das Überholen von Velofahrenden verboten sein. Velofahrende haben Vortritt.
  • Nebeneinanderfahren: Auf „Velostrassen“ soll das Rechtsfahrgebot für Velofahrende aufgehoben werden und Nebeneinanderfahren erlaubt sein  

Das Signal "Velostrasse" existiert bereits in verschiedenen europäischen Ländern (Niederlande, Belgien, Deutschland, Österreich). In der Schweiz wurde 2018 in fünf Städten ein Pilotversuch mit Signal abgeschlossen. Danach wurde das Signal jedoch nicht eingeführt. Zurzeit zeichnet sich eine “Velostrasse” lediglich durch aufgehobenen Rechtsvortritt in einer Tempo 30-Strasse aus. Ein offizielles Signal, verbunden mit Vortrittsrecht, dem Grundsatz der Autofreiheit sowie der Erlaubnis nebeneinander zu fahren, existiert nicht. 

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