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Pro Velo und das Veloweggesetz: Gemeinsam für eine velofreundliche Schweiz

Mit dem Veloweggesetz (VWG) ist seit dem 1. Januar 2023 festgeschrieben, dass schweizweit sichere, durchgehende und attraktive Velowegnetze geplant und gebaut werden müssen. Das neue Gesetz ist eine grosse Chance, doch es braucht Pro Velo, damit es umgesetzt wird. Raffaela Hanauer, Projektleiterin Velopolitik/Veloweggesetz gibt Einblick in eine Facette ihrer Arbeit.

Das VWG formuliert klare Ziele: Es verpflichtet die Kantone, in den nächsten fünf Jahren Velowegnetze zu planen und bis Ende 2042 zu realisieren. Auch müssen sie eine Velo-Fachstelle bezeichnen und Planungsgrundsätze für Velowege berücksichtigen. Doch wer glaubt, dass mit dem Inkrafttreten des VWG in der ganzen Schweiz endlich sichere und durchgehende Velowege geschaffen werden, wird zunächst enttäuscht sein: Es gibt keine Konsequenzen für Kantone, die dem Bund unfertige Netzplanungen abliefern oder die Veloinfrastruktur nicht (aus)bauen wollen. Der Bund wird die Ziele höchstens schüchtern einfordern können.  

Pro Velo wird die Kantone und Gemeinden in die Pflicht nehmen 

Die Kantone und Gemeinden müssen in den nächsten fünf Jahren zeigen, wie ernst sie das neue Gesetz nehmen. Werden die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen und die Velowegnetze tatsächlich planen? Werden diese Netze die nötige Dichte und Qualität aufweisen? Werden Kantone und Gemeinden neue Stellen fürs Velo schaffen? Leider können weder das Gesetz noch der Bund sicherstellen, dass diese Fragen tatsächlich im Sinne des Gesetzes und der Velofahrenden beantwortet werden. Die Kantone haben in diesen Angelegenheiten freie Hand. Hier ist Pro Velo gefragt! Es braucht sowohl eine kritische Begleitung als auch den politischen Druck der Velolobby, damit Behörden und Politik das VWG tatsächlich umsetzen.  

Klare Aufträge an die Politik geben 

Durch Lobbyarbeit und politische Vorstösse wird Pro Velo kantonale und kommunale Politiker:innen und Behörden in die Pflicht nehmen: Pro Velo fordert seit jeher mehr Geld für die Planung und den Bau von sicheren Velowegen. Dank dem VWG erhält diese Forderung mehr Gewicht. Dadurch kann Pro Velo mit besseren Erfolgschancen in den kantonalen und kommunalen Parlamenten mehr Geld fürs Velo beantragen. Pro Velo kann nun auch anstossen, dass Kantons- oder Gemeindegesetze geschaffen oder erneuert werden, wenn sie den Anforderungen des VWG nicht genügen. Das VWG gibt dem Velo in vielen Kantonen Rückenwind, Pro Velo möchte diesen nutzen.  

Vernetzung verstärken 

Pro Velo hat beste Voraussetzungen, um den neuen Schwung aus Bundesbern auch in die Kantone und Gemeinden zu tragen. Die rund vierzig Regionalverbände haben vielerorts schon heute einen direkten Draht zu Parlamentsmitgliedern, Regierungsmitgliedern und Behörden, da sie sich meist seit Jahrzehnten für bessere Velowege in ihren Regionen einsetzen. Um die Umsetzung des VWG voranzutreiben, wird Pro Velo die Vernetzung und Absprache unter den Regionalverbänden verstärken. Damit können gute kantonale oder kommunale Beispiele in andere Kantone und Gemeinden übertragen werden. Pro Velo wird das VWG nutzen, um das wichtige Anliegen nach durchgehenden und sicheren Velowegnetzen deutlich voranzubringen. 

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Autorin: Raffaela Hanauer, Projektleiterin Velopolitik/Veloweggesetz 

Weitere Informationen über das Veloweggesetz finden Sie hier: www.pro-velo.ch/de/themen/velopolitik/veloweggesetz

 

 

https://www.pro-velo.ch/de/ueber-uns/aktuelles/artikel/pro-velo-und-das-veloweggesetz-gemeinsam-fuer-eine-velofreundliche-schweiz

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