Finanzierung von Veloinfrastrukturen: Pro Velo fordert aktivere Rolle des Bundes
Der Bundesrat hat heute einen Bericht zur Finanzierung von Veloinfrastrukturen ausserhalb von Agglomerationen veröffentlicht. Er will am heutigen Instrumentarium nichts ändern. Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer findet die Antwort mutlos. Für die Umsetzung des Veloweggesetzes brauche es eine stärkere Lenkung von Mitteln in Richtung Velo.
Das Veloweggesetz (VWG) verpflichtet die Kantone, bis Ende 2027 Velowegnetze behördenverbindlich zu planen, und diese bis Ende 2042 zu realisieren. Auch wenn Veloinfrastrukturen viel billiger sind als neue Autobahnen, ist in den nächsten Jahren mehr Geld fürs Velo notwendig. Der Bundesrat hat nun in einem Bericht dargelegt, dass sich der Bund an diesen Kosten über die bestehenden Instrumente beteiligen will. Es sind dies die Agglomerationsprogramme und die Spezialfinanzierung Strassen. Über die Verteilung der Mittel entscheiden dabei die Kantone beziehungsweise Agglomerationen selbst.
Aus Sicht von Pro Velo braucht es hier die lenkende Hand des Bundes, um die fristgerechte Umsetzung des Veloweggesetzes zu unterstützen. Pro Velo denkt dabei an eine Teilzweckbindung der Spezialfinanzierung und eine Erhöhung der Subventionsquote für Veloprojekte in Agglomerationen. Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer meint dazu: "Der Nachholbedarf bei der Velo-Infrastruktur ist mehr als offensichtlich. Ich erwarte vom Bund, dass er ein finanzielles Zeichen setzt, damit die Kantone bis Ende 2042 tatsächlich ihre Hausaufgaben machen."
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