Velofahren nützt der Allgemeinheit – Pro Velo lehnt eine kontraproduktive Steuer ab
Wer in der Schweiz mit dem Velo unterwegs ist, spart der Allgemeinheit rund 25 Rappen pro gefahrenen Kilometer. Die Velofahrenden zur Kasse zu bitten, wie es Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) in ihrer heute eingereichten Motion vorschlägt, wäre kontraproduktiv. Pro Velo lehnt eine solche Velosteuer klar ab. "Der Bund muss im Gegenteil den Finanzierungsanteil für die Veloinfrastruktur erhöhen, um die Gesundheit der Bevölkerung und das Klima zu schützen", sagt Delphine Klopfenstein Broggini, Präsidentin von PRO VELO.

In ihrer Motion beauftragt Nina Fehr Düsel den Bundesrat, “zu prüfen, wie eine Velovignette wieder eingeführt werden könnte, um mit dieser Abgabe einen Teil der Strasseninfrastruktur (für Velowege) zu finanzieren.” Im Dezember 2024 hatte sie ihre Absichten bereits vor dem Nationalrat offengelegt. Bundesrat Albert Rösti hatte sie aber daran erinnert, dass "... der Bundesrat derzeit keine Notwendigkeit sieht, die Velovignette wieder einzuführen." Die alte Velovignette, die als Haftpflichtversicherung diente, war nämlich 2012 unter anderem aufgrund der hohen Verwaltungskosten abgeschafft worden. Heute decken private Versicherungen den Versicherungsbedarf von Personen, die mit dem Velo unterwegs sind, weitgehend ab. Die Wiedereinführung einer Vignettenpflicht hätte sehr hohe Verwaltungskosten zur Folge.
Die Forderung, die Velofahrer⸱innen zur Kasse zu bitten, beruht auf der längst widerlegten Behauptung, dass Velofahrende ihre Infrastruktur im Gegensatz zu Autofahrer⸱innen nicht selbst finanzieren. "Das ist völlig falsch", erklärt die Präsidentin von Pro Velo Schweiz Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE). "Velofahrer⸱innen fahren hauptsächlich auf kommunalen und kantonalen Strassen, deren Kosten grössenteils durch Steuereinnahmen gedeckt werden. Wie alle Bürgerinnen und Bürger zahlen auch Velofahrer⸱innen Steuern."
Auch der Bund kann bestimmte Veloinfrastrukturen mitfinanzieren. In seiner Antwort auf eine inzwischen zurückgezogene Motion der SVP begründet der Bundesrat diese subsidiäre Unterstützung damit, dass "sichere und attraktive Velowege sowie eine entsprechende Entflechtung letztlich allen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch dem Auto- und Schwerverkehr, nützen".
Der Bund gibt derzeit etwa 2% seiner Verkehrsausgaben für die Veloinfrastruktur aus. Nachdem das Volk in der Abstimmung vom 24. November 2024 den Ausbau der Autobahnen abgelehnt hat, muss die Finanzierung des Verkehrs überdacht werden. Bundesrat Albert Rösti hat dies mit seinem Projekt «Verkehr 45» in Angriff genommen. Um dem Volkswillen und der Notwendigkeit der fristgerechten Umsetzung des Veloweggesetzes (VWG) Rechnung zu tragen, das aus einer Volksabstimmung hervorgegangen ist, fordert Pro Velo zusätzliche Bundesmittel für die Veloinfrastruktur. Der Anteil der Agglomerationsprogramme, die dem Veloverkehr zugutekommen, muss mindestens verdoppelt werden.
Wie der letzte Bericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) über die externen Kosten des Verkehrs zeigt, bringt das Velo der Allgemeinheit zudem rund 25 Rappen pro Kilometer ein. Das Auto kostet die Gesellschaft hingegen 17 Rappen pro Kilometer.
“Das ASTRA selbst will in seiner Roadmap Velo die Zahl der mit dem Velo zurückgelegten Wege bis 2035 verdoppeln”, betont Hasan Candan, Nationalrat (SP/LU) und Vize-Präsident von Pro Velo Schweiz. “Jedes zusätzliche Hindernis für den Veloverkehr stellt dieses Ziel in Frage. Die sanfte Mobilität, zu der das Velo und seine vielfältigen Varianten für den Transport und ein schnelles Vorankommen gehören, wird eine entscheidende Rolle bei der Reduktion des motorisierten Verkehrs spielen, um die Klimawende voranzutreiben und gleichzeitig die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.”
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