Pro Velo sieht das Veloweggesetz auf der Zielgeraden
Der Nationalrat hat heute das Veloweggesetz verabschiedet; es muss nun nochmals in den Ständerat. Für Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer ist das Gesetz in der vom Nationalrat beschlossenen Form eine gute Grundlage für die Verbesserung der Veloinfrastruktur. "Ich bin zuversichtlich, dass der Ständerat die wenigen Differenzen im Frühling bereinigen wird, damit das Gesetz bald in Kraft treten kann."
Der Bundesrat will mit dem Veloweggesetz dem Velo Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. Die zentralen Elemente sind eine Planungspflicht für Kantone, Planungsgrundsätze und eine Ersatzpflicht für aufgehobene Wege. Diese Bestimmungen waren auch im Nationalrat wie zuvor im Ständerat weitgehend unbestritten. Pro Velo begrüsst, dass der Nationalrat einige Abschwächungen des Ständerates rückgängig gemacht hat.
Die Mitwirkung von Fachorganisationen bei der Grundlagenarbeit sowie der Planung, beim Bau und bei der Erhaltung von Velowegen war umstritten und wurde vom Nationalrat letztlich gutgeheissen. Für Pro Velo ist klar, dass dankdiesen Mitwirkungsmöglichkeiten Planungen und Projekte an Qualität gewinnen werden.
Aus Sicht von Pro Velo hätte auch ein Verbandsbeschwerderecht mitgeholfen, die Qualität von Velowegen zu verbessern. Dieses war jedoch im Nationalrat - wie zuvor im Ständerat - chancenlos.
Für Matthias Aebischer geht es nun darum, dass der Ständerat die vom Nationalrat vorgenommenen Retuschen übernimmt, damit das Gesetz in der Frühlingssession verabschiedet werden kann. "73 % der Stimmenden und alle Kantone hatten 2018 an der Urne klar Ja gesagt zum Bundesbeschluss Velo; nun muss dieser Auftrag endlich umgesetzt werden."
Auskunft
Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, 079 607 17 30
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