Velo-Ausrüstung

Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 213 ff schreibt für strassentaugliche Velos folgende Ausrüstungsgegenstände vor: 

  • Intakte Pneus 
  • 2 kräftige Bremsen 
  • Reflektoren vorne (weiss) und hinten (rot), je mind. 10 cm2 gross, und an den Pedalen (orange; ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen) 
  • Bei Dämmerung, nachts und in Tunnels: ein ruhendes Licht vorne (weiss) und hinten (rot). Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt.

Klingel und Sattel (!) sind seit 15.1.2017 nicht mehr obligatorisch; die Velovignette wurde 2012 aufgehoben.