Cargo-Bikes und Spezialvelos

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Cargo-Bikes oder Transportvelos gehören immer mehr zum Stadtbild, sowohl für Güter- wie für Kindertransporte. Gemäss einer Untersuchung können die Hälfte aller Transportfahrten in unseren Städten mit einem Transportvelo gemacht werden. In der Schweiz dürfen sie nicht breiter als 1 Meter sein, und es dürfen maximal 2 Kinder mitgeführt werden.

Unter dem Begriff "human powered vehicles HPV" existiert eine Vielzahl muskelkraftbetriebener Fahrzeuge. Ihnen gemeinsam ist die Eigenschaft, dass sie ohne den menschlichen Antrieb nicht vom Fleck kämen. Dass sie nun teilweise auch die Unterstützung eines Elektromotors erhalten, ändert nichts an dieser Definition.

Velos für den Kindertransport

Kindertransport auf einem "normalen" Velo

Das Gesetz sieht vor, dass Kinder auf normalen Velos "auf einem sicheren Kindersitz" mitgeführt werden dürfen bzw. müssen. Dieser Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den/die Velofahrende/n nicht behindern (Art. 63 der Verkehrsregelnverordnung VRV).

In einem Veloanhänger mit Kindersitzen dürfen maximal 2 Kinder transportiert werden. Der Anhänger darf sowohl von einem motorlosen wie einem elektrisch unterstützten Velo gezogen werden. (Gewisse Hersteller erlauben nur, dass der Anhänger an einem bis 25 km/h unterstützten Elektrovelo angehängt wird!) Auf dem Fahrrad selbst darf zusätzlich auf einem Kindersitz ein weiteres Kind transportiert werden. Somit ist der Transport von insgesamt 3 Kindern möglich.

Kindertransport auf einem Cargovelo

Wie in einem Fahrradanhänger dürfen auch auf einem speziell eingerichteten Fahrrad höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden. (Art. 63 VRV) Dies ist bei zahlreichen Cargovelos so vorgesehen (s. Beispiel im Bild oben).

Die sogenannten "Long Tail"-Velos sind eine spezielle Form von Cargovelos, die vermehrt auf unseren Strassen zu sehen sind. Gemäss Einschätzung der Polizei Lausanne (s. Urteil Polizeikommission Lausanne bei PRO VELO Lausanne) sind diese Long Tails ein Cargovelo und können somit zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen transportieren. Allerdings ist nicht klar, ob der Begriff "geschützter Sitzplatz" gleichbedeutend ist mit "Kindersitz". Das Bundesamt für Strassen ASTRA interpretiert den Begriff "Geschützter Sitzplatz" so, dass Kinder vor dem Herunterfallen und vor der Berührung der Räder geschützt sein müssen. Genügen die Holme des Long Tail der Vorgabe des Gesetzes bzw. des ASTRA? Die Rechtslage ist nicht eindeutig und es existiert hierzu auch keine Rechtsprechung.

Nimmt man die Zulassung des Velos als Massstab, wäre die Zulassung jedenfalls gegeben. Tatsächlich anerkennen die Schweiz und die EU zugelassene Fahrzeuge gegenseitig an. Daher ist es in jedem Fall wichtig, die Herstellerangaben bezüglich Alterslimite, Gewicht und Körpergrösse zu berücksichtigen.

Links zu Angeboten rund um Spezialvelos: