Passive Sicherheit

Velofahrende können dank vorausschauendem und korrektem Fahren viel zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen. Wenn es trotzdem zu einem Unfall kommt, können passive Sicherheitsmassnahmen die Unfallfolgen mildern.

Die Bauweise von Autos, Lastwagen und Schienenfahrzeugen kann bei einem Unfall Schlimmeres verhindern. Dabei geht es einerseits darum, dass Velofahrende und Fussgänger nicht unter das Fahrzeug geraten. Autos können andererseits "weiche" Motorhauben oder Airbags aufweisen, die einen Aufprall mildern.

Autos

Mit folgenden Elementen kann ein Aufprall gemildert werden: nachgiebige Stossstange; abgerundete Frontpartie; Abstand zwischen Motorhaube und Motor; flexibel gelagerte Frontscheibe; verdeckte Scheibenwischer.

Das Gesetz macht einige Vorschriften zur Frontpartie und dem Unterfahrschutz. Die Schweiz adaptiert weitgehend das europäische Recht. Gefährlich Aussenteile am Fahrzeug sind verboten. Der Käufer und die Käuferin eines Autos entscheidet jedoch selbst, ob er/sie ein Fahrzeug kauft, das weitergehende Schutzvorrichtungen aufweist. 

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Pferde und Fuhrwerke

Pferde sind scheu und erschrecken, wenn sie eine Gefahr nicht früh genug wahrnehmen. Sie können eine plötzliche Kehrtwendung machen, springen oder ausschlagen. Das ist gefährlich für das Pferd, die Reiterin, den Reiter und alle anderen VerkehrsteilnehmerInnen. Velofahrende werden deshalb aufgefordert, frühzeitig zu klingeln und zu rufen. Zudem sollen sie das Pferd langsam und mit dem grösst möglichen Abstand überholen.

Hier finden Sie das Merkblatt "Langsam fahren, Abstand wahren" (Pferdesportverband und bfu, 2015)