Medienmitteilung

Rechtsabbiegen bei Rot

Pro Velo, der TCS und die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu befürworten das vom Bundesrat vorgeschlagene Rechtsabbiegen bei Rot. Bei einer Annahme des Artikels profitieren alle Verkehrsteilnehmenden dank einer Verflüssigung des Verkehrs.

Wie in Frankreich sollen auch in der Schweiz Velofahrende künftig bei einer roten Ampel rechts abbiegen können, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Vorschlag in Vernehmlassung geschickt. Vorgängig wurde die Regelung in Basel während dreieinhalb Jahren getestet. «Der Versuch in Basel hat gezeigt, dass diese neue Verkehrsregel absolut problemlos eingeführt werden kann», sagt Pro Velo Schweiz-Präsident Matthias Aebischer. «Für die Velofahrenden führt das gerade in den Städten zu einer deutlich flüssigeren Fahrt». Die Vernehmlassung dauert noch bis am 25. Januar.

Beim Pilotprojekt in Basel wies an ausgewählten Verzweigungen eine spezielle Signaltafel Velofahrende darauf hin, dass Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt ist. Die Fussgänger/innen und der Querverkehr blieben vortrittsberechtigt. Lediglich in 0.5 Prozent der Fälle kam es zu einer Konfliktsituation zwischen abbiegenden Velofahrenden und vor-trittsberechtigten Fussgänger/innen. Während der ganzen Versuchsdauer wurden ca. eine Million Fahrten registriert – dabei kam es zu keinem Unfall.

Der TCS und die bfu unterstützen den Artikel ebenfalls. Voraussetzung für die Einführung ist die Einhaltung gewisser Bedingungen. Die bfu verlangt, dass die zu- und die wegführende Strasse über einen Radstreifen und einen vorgezogenen, gelben Haltebal-ken verfügen. Denn die neue Regelung ist nicht nur für Zweiräder von Vorteil, sondern erleichtert auch den Autofahrenden das Abbiegen, ist doch ein Teil der Velofahrenden bereits abgebogen.

Auskunft
Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, 079 607 17 30