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Pro Velo begrüsst Tempo 30

Tempo 30 ist in vielen Quartieren Standard geworden. Mehr und mehr werden auch verkehrsorientierte Strassen beruhigt. Zeit für einen Paradigmenwechsel: Tempo 30 ist Standard, Tempo 50 die Ausnahme.

Bild: 20 Minuten

Die Einführung von Tempo-30-Zonen wurde per 1.1.2023 durch eine Anpassung der entsprechenden Verordnung erleichtert. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU (2020) und der Schweizerische Städteverband (2023) fordern mehr Tempo 30. Auch Pro Velo begrüsst die Verkehrsberuhigung, da es die Gefahren, die vom MIV, respektive von dessen Geschwindigkeit ausge­hen, massgeblich vermindert. Tempo 30 erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, gerade auch für Kinder, Frauen und ältere Personen.

Angesichts der Tatsache, dass die Wohngebiete und Zentren der meisten Schweizer Städte unterdessen verkehrsberuhigt sind, geht es nun darum, den nächsten Schritt zu tun und das Paradigma umzukehren: Tempo 50 soll wirklich nur noch dort gelten, wo es nachweislich begründet werden kann und von der Behörde verfügt wird.

Die umsetzenden Gemeinden und Kantone sind aufgerufen, die verkehrsberuhigten Zonen und Achsen so zu gestalten, dass sie für den Veloverkehr attraktiv und sicher sind. Mit allfälligen baulichen Massnahmen wie Schwellen und Hindernissen soll der motorisierte Verkehr, nicht das Velo abgebremst werden.

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