Erstes kantonales Einführungsgesetz zum Veloweggesetz in Kraft!
Bern, 1. Februar 2024. Rund ein Jahr nach Inkraftsetzung des nationalen Veloweggesetzes (VWG) tritt heute im Kanton Schwyz das schweizweit erste kantonale Einführungsgesetz in Kraft. "Das ist ein Meilenstein", sagt Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer, "und wir hoffen, dass es andere dem Kanton Schwyz gleich-tun und ihren Vollzugpflichten raschestmöglich nachkommen".
Das Einführungsgesetz des Kanton Schwyz regelt die Verantwortlichkeiten und Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden bei Projektierung, Bau, Unterhalt und Signalisation der Velowegnetze. Es definiert Qualitätsanforderungen an die Netze und verpflichtet Gemeinden zur Planung von kommunalen Netzen. Es schreibt die Beteiligung von interessierten Organisationen und Körperschaften bei der Planung fest und regelt die Publikation der Geobasisdaten sowie den Umgang mit der Ersatzpflicht von Velowegen. Zudem definiert es die Aufgaben der Velofachstelle.
Auch im Kanton Glarus liegt bereits ein Einführungsgesetz auf dem Tisch. Dieses soll Anfang 2025 in Kraft treten. Statt Einführungserlasse zu verabschieden, revidieren gewisse Kantone bestehende Gesetze: So hat beispielsweise der Kanton Freiburg das Mobilitätsgesetz im Sinne des VWG angepasst. Weitere Kantone wie etwa Thurgau oder Luzern haben Gesetzesanpassungen angekündigt.
Einführungsgesetze oder Einführungsverordnungen sind bei Bundesgesetzen ein gängiges Instrument der Kantone, um den Vollzug zu regeln. Im Bereich der aktiven Mobilität ist dies keineswegs anders: So hat die Mehrheit der Kantone zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege Einführungserlasse verabschiedet. Pro Velo fordert dasselbe auch beim VWG: "Die Kantone stehen in der Pflicht, die Verfahren und Verantwortlichkeiten zum Vollzug des Veloweggesetzes zu regeln. Natürlich müssen sie auch an ihren Netzplänen arbeiten und mehr Personal einstellen, aber ohne gesetzliche Grundlagen kann die Arbeit kaum effizient genug erfolgen, damit das Velowegnetz bis 2042 tatsächlich gebaut ist." sagt Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz.
Alle Kantone müssen dank dem neuen Veloweggesetz bis Ende 2027 Velowegnetze behördenverbindlich planen und bis Ende 2042 realisieren. Wie das Einführungsgesetz im Kanton Schwyz zeigt, stehen die Kantone auch in der Pflicht, die Umsetzung weiterer nationalen Bestimmungen wie die Beteiligungspflicht, die Ersatzpflicht für Velowege, Zuständigkeiten oder Finanzierungsfragen zu regeln. Pro Velo wird sich in den Kantonen dafür einsetzen, dass gute gesetzliche Grundlagen möglichst bald vorliegen.
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