News

Neues Recht: Das gilt seit dem 1. Januar für den Veloverkehr

Per 1.1.2017 gelten einige neue Bestimmungen für den Veloverkehr:

  • Elektronische Blinker sind fortan erlaubt. Sie müssen gelb und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig.   
  • Die Veloglocke ist nicht mehr obligatorisch.
  • Das Tragen von Bändern am Arm ist nicht mehr geregelt, jedoch nach wie vor erlaubt.   
  • Die Sattelpflicht ist gestrichen. Mit dem Wegfallen der Sattelpflicht entfällt auch die Pflicht, dass Velofahrer sitzen müssen und Kinder sitzend die Pedale treten können müssen.  
  • Velolenker dürfen nun so breit, wie es auch das Velo maximal sein darf: 1 Meter. Zuvor waren nur Lenker mit einer maximalen Breite von 70 cm erlaubt.

Mehr Informationen.