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NEIN zur 2. Gotthardröhre

Der Alpenschutzartikel der Schweizerischen Bundesverfassung verbietet seit 1994 den Ausbau von Transitstrassen und damit auch eine zweite Tunnelröhre für den Gotthard-Strassentunnel.
In den vergangenen Jahren hat die Strassenlobby immer wieder versucht, dieses Verbot auszuhebeln. Der Versuch mit dem Gegenvorschlag des Parlaments zur Avanti-Initiative endete am 8. Februar 2004 mit einem totalen Fiasko. Das Volk lehnte die Verfassungsänderung mit einer überwältigenden Mehrheit von 63% Nein-Stimmen ab.
Trotzdem entschied der Bundesrat im Juni 2012, eine zweite Röhre zu bauen, wobei beide Röhren nach der Sanierung des bestehenden Tunnels nur je einspurig befahren werden dürften. Diese Entscheidung ist irrational. Es ist technisch und juristisch unmöglich zu verhindern, dass auch die dritte und vierte Spur eines Tages unter dem Druck der EU in Betrieb genommen wird.
Alle bislang erstellten Studien der zuständigen Ämter zeigen, dass eine Sanierung ohne zweites Tunnel machbar und kostengünstiger ist als der vorgängige Bau einer zweiten Röhre.

Eine zweite Gotthardröhre würde den Erfolg der schweizerischen Verkehrspolitik sowie die Rentabilität der Bahninfrastrukturen (NEAT, Bahn 2000) gefährden. Die Folge wären zusätzliche Staus auf den Zufahrtsrampen und in den bereits überlasteten Siedlungsräumen der grossen Agglomerationen. Aus diesem Grund wendet sich auch Pro Velo Schweiz gegen dieses teure und kontraproduktive Ansinnen.

Weitere Informationen: www.zweite-roehre-nein.ch