Medienmitteilung

Eine Radumdrehung in die richtige Richtung: Der Bundesrat erleichtert das Velofahren

Der Bundesrat erleichtert das Velofahren

Eine Radumdrehung in die richtige Richtung

Der Bundesrat hat die Verkehrsverordnungen revidiert. Ab dem 1. Januar 2016 gibt es für den Veloverkehr einige Erleichterungen. Pro Velo begrüsst die Anpassungen, fordert den Bundesrat jedoch auf, weitere Verbesserungen vorzunehmen.

Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen sind nicht spektakulär, bringen jedoch dem Veloverkehr einige Verbesserungen. Darunter hat es einige Relikte aus alter Zeit, die ihre Bedeutung verloren haben und den meisten Velofahrenden wohl gar nicht bekannt waren. Hierzu gehört das Verbot, die Pedale nicht loslassen zu dürfen, oder die Bestimmung, dass Veloanhänger auf Radwegen nur zugelassen sind, wenn sie niemanden behindern.

Neu wird es möglich sein, in einer Rechtsabbiegespur Velos mit einem gelben Pfeil das Geradeausfahren zu ermöglichen.

In einspurigen Kreiseln war es schon bisher möglich, vom Rechtsfahren abzuweichen. Künftig wird diese Regelung auch in mehrspurigen Kreiseln gelten. Dies ist aus Sicht von Pro Velo ein Sicherheitsgewinn.

Besonders begrüsst wird von Pro Velo die standardmässige Öffnung von Einbahnstrassen für den Velogegenverkehr. Neu müssen die Behörden den Gegenverkehr erlauben, es sei denn, es hätte nicht genug Platz. Damit wird die "Beweislast" umgekehrt: Es muss nicht mehr bewiesen werden, dass der Velogegenverkehr möglich ist, sondern, dass er nicht möglich ist.

Mit dem neuen Signal «Sackgasse mit Ausnahmen» können Strassen und Wege gekennzeichnet werden, die für den Fuss- und/oder den Veloverkehr durchlässig sind. Heute muss dies mit einer Zusatztafel gekennzeichnet werden.

Eine Präzisierung hat der Bundesrat bei für den Veloverkehr freigegebenen Trottoirs vorgenommen. Diese dürfen sowohl von Velos wie von "langsamen" Elektrovelos befahren werden. Gemäss heutiger Bestimmung müssten letztere den Motor abstellen. Weiterhin gilt dies für die "schnellen" Elektrovelos ab 25 km/h Tretunterstützung.

Abgeschafft hat der Bundesrat zudem die sogenannte "Kernfahrbahn" ausserorts. Diese Strassen ohne Mittellinie und mit zwei Radstreifen haben sich gemäss Bundesrat ausserorts als zu gefährlich erwiesen.

Pro Velo fordert weitere Verbesserungen

Pro Velo sieht trotz der neuen Bestimmungen Handlungsbedarf, um das Velofahren attraktiver und sicherer zu machen. Hierzu gehören folgende Anpassungen:

• Abschaffung der Radwegbenützungspflicht beziehungsweise Regelung, unter welchen Umständen benützungspflichtige Radwege signalisiert werden dürfen. Allzu oft sind Radwege nicht für alle Velotypen geeignet oder verursachen unnötige Umwege.
• Erlass eines Überholverbotes von Velos in Kreiseln. Es entstehen regelmässige gefährlich Situationen, wenn Velofahrende in Kreiseln überholt und abgedrängt werden.
• Schaffung der Möglichkeit, dem Veloverkehr das Rechtsabbiegen bei Rot zu erlauben. Diese attraktive und verkehrssichere Massnahme soll - wie in Frankreich - eingeführt werden.
• Einführung der "Velostrasse", die dem Veloverkehr den Vortritt gibt, beispielsweise in Tempo-30-Zonen.

Auskunft

Nationalrat Jean-François Steiert, Präsident von Pro Velo Schweiz, Tel. 079 204 13 30
Nationalrat Roland Fischer, Vorstand Pro Velo Schweiz, Tel. 079 422 76 60 

 

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