Das Velo
Unter dem Begriff "Velo" versteht Pro Velo Schweiz alle Strassenfahrzeuge, die (auch) mit Muskelkraft angetrieben werden. Im engeren Sinne ist damit das Velo ohne Hilfsmotor gemeint - gemäss Art. 24 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Zu den Velos rechnet Pro Velo Schweiz auch "langsame" Elektrovelos (bis 25 km/h Tretunterstützung, Kategorie "Leicht-Motorfahrräder", VTS Art. 18 Bst. b), "schnelle" Elektrovelos (bis 45 km/h Tretunterstützung, Kategorie "schnelle Motorfahrräder", VTS Art. 18 Bst. a) sowie "schwere" Elektrovelos (bis 25 km/h Tretunterstützung, Kategorie "schwere Motorfahrräder", VTS Art. 18 Bst. e).
Nicht vollständig ausgerüstete und für Kinder bestimmte Velos gelten als "Kinderräder". Für diese - wie auch für Trottinette ohne Elektroantrieb - gelten die Bestimmungen für "fahrzeugähnliche Geräte" (FäG).