Medienmitteilung

Veloreparaturen weiterhin möglich - Tipps und Tricks

Trotz der verordneten Schliessung von Velogeschäften können Veloreparaturwerkstätten weiterhin offen bleiben. Dies hat der Bundesrat mit seiner Verordnung über Massnahmen zu Bekämpfung des Coronavirus entschieden. Pro Velo Schweiz empfiehlt Velofahrenden, für Reparaturen die Händler direkt zu kontaktieren oder mobile Angebote zu nutzen.

Von der vom Bundesrat verfügten Schliessung von Velogeschäften sind die Reparaturwerkstätten ausgenommen. Damit können Velos und E-Bikes nach wie vor fachmännisch gewartet und repariert werden. Verbandspräsident Matthias Aebischer meint dazu: "Das Velo ist das Verkehrsmittel der Stunde, denn es ist doppelt gesund: Velofahrende vermeiden dichte öffentliche Verkehrsmittel und stärken dank der körperlichen Bewegung gleichzeitig ihr Immunsystem." Pro Velo Schweiz begrüsst daher die Ausnahmeregelung des Bundesrates. 

Pro Velo empfiehlt den Velofahrenden, ihre/n Velohändler/in vor einem Besuch via Telefon, Website oder E-mail zu kontaktieren. Reparaturbedürftige Velos können dann an vereinbarten Orten deponiert und wieder abgeholt werden. Der Diebstahlschutz kann zum Beispiel mit Hilfe eines Zahlenschlosses oder eines Schlüsseldepots sichergestellt werden.

An einigen Orten in der Schweiz existieren auch mobile Reparaturangebote, sei es an definierten Plätzen oder auf Abruf zu Hause.

Auskunft
Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, 079 607 17 30

Verordnung 2 Corona-Virus (pdf)
Medienmitteilung