Sicher Velofahren
Mit einer korrekten und selbstbewussten Fahrweise können Velofahrende Konflikte und Unfälle verhindern helfen.
Für alle Verkehrsteilnehmenden, also auch für die Velofahrenden, gilt das Prinzip der Rücksichtnahme. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass sich Jedermann im Verkehr so verhält, "dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird."
«Rechts» fahren
Gemäss Gesetz müssen Velos "rechts" fahren. Pro Velo Schweiz empfiehlt in Absprache mit dem Bund, vom rechten Strassenrand und auch von Linien einen Abstand von mind. 70 cm einzuhalten. Entlang stehender Autos ist besondere Vorsicht geboten. Abweichen vom Rechtsfahren darf man in Kreiseln und in Linksabbiegespuren.
Linksabbiegen
Das Abbiegen nach links ist wohl das häufigste Manöver. Leider geschehen bei Abbiegevorgängen am meisten Unfälle. Befolgen Sie daher die korrekte Abfolge:
1. Blick zurück
2. Deutliches Handzeichen
3. Einspuren und Hand an den Lenker
4. Vortritt des Gegen- und Rechtsverkehrs beachten
5. Im Bogen abbiegen - Kurve nicht schneiden.

Der tote Winkel
Trotz guter Bespiegelung von Lastwagen gibt es Bereiche rund um das Fahrzeug, die vom Chauffeur und der Chauffeuse nicht eingesehen werden können. Wer sich in diesem Toten Winkel befindet, schwebt in Lebensgefahr! Daher gilt: Warten Sie entweder hinter dem Lastwagen oder so weit vor dem Lastwagen, dass der Chauffeur / die Chauffeuse Sie sehen kann!
So funktioniert der Tote Winkel.
Nehmen Sie sich Platz!
Wer sich an den Rand drückt, wird schlecht gesehen - und umgekehrt! Mit genügenden seitlichen Abständen, klaren Handzeichen, eindeutiger Positionierung und selbstbewusster Körperhaltung werden Sie besser wahr- und ernst genommen. Im Interesse Ihrer Sicherheit.
An Kolonnen vorfahren
Velofahrende dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorfahren. Das Ausweichen aufs Trottoir und das Slalomfahren sind aber verboten, weil gefährlich.
Nebeneinanderfahren
Velofahrende dürfen nur in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird:
- In Gruppen mit mehr als 10 Personen
- Auf signalisierten Radwanderwegen auf Nebenstrassen
- Auf Radwegen
- In Begegnungszonen
Links
- Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu ist das Kompetenzzentrum für Verkehrssicherheit.
www.bfu.ch - Bundesgerichtsurteile zum Strassenverkehr, gesammelt von der bfu - Der Schweizerische Verkehrssicherheitsrat VSR betreut die freiwillige Weiterbildung, so auch diejenige für Velofahrende.
- Der Schweizerische Fonds für Verkehrssicherheit FVS finanziert zahlreiche Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit und bietet eine Liste mit Publikationen zur Verkehrssicherheit.
- Auf der Website des Bundes finden sich alle Gesetze und Verordnungen zum Strassenvekehr
- Bei Pro Velo finden Sie eine Auswahl von Broschüren zur Verkehrssicherheit, die Sie kostenlos beziehen können.
- Der Nutzfahrzeugverband ASTAG vermietet Demonstrationsanlagen zum Toten Winkel.
- Medikamentensicherheit am Steuer: www.mymedi.ch
