Passive Sicherheit

Velofahrende können dank vorausschauendem und korrektem Fahren viel zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen. Wenn es trotzdem zu einem Unfall kommt, können passive Sicherheitsmassnahmen die Unfallfolgen mildern.

Die Bauweise von Autos, Lastwagen und Schienenfahrzeugen kann bei einem Unfall Schlimmeres verhindern. Dabei geht es einerseits darum, dass Velofahrende und Fussgänger nicht unter das Fahrzeug geraten. Autos können andererseits "weiche" Motorhauben oder Airbags aufweisen, die einen Aufprall mildern.

Autos

Mit folgenden Elementen kann ein Aufprall gemildert werden:

  • nachgiebige Stossstange
  • abgerundete Frontpartie
  • Abstand zwischen Motorhaube und Motor
  • flexibel gelagerte Frontscheibe
  • verdeckte Scheibenwischer

Das Gesetz macht einige Vorschriften zur Frontpartie und dem Unterfahrschutz. Zudem sind gefährlich Aussenteile am Fahrzeug verboten. Der Käufer und die Käuferin von Autos entscheiden jedoch selbst, ob er/sie ein Fahrzeug kauft, das weitergehende Schutzvorrichtungen aufweist. Entscheidungshilfe bietet die Liste des Verkehrsclubs der Schweiz.

Links zum Thema:

Schienenfahrzeuge

Das Gesetz schreibt vor, dass Schienenfahrzeuge mit Bahnräumern oder anderen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein müssen, die verhindern, dass Personen überfahren werden können. (Art. 50 Abs. 2 der Eisenbahnverordnung). Neuere Trammodelle weisen jedoch keine solche Vorrichtung auf. Ihre Frontpartie ist rund gestaltet und weit hinuntergezogen, damit Kollisionsgegner "abgewiesen" und nicht überrollt werden.

Jean-François Steiert hat in seiner Funktion als Präsident von Pro Velo Schweiz zu diesem Thema im Jahre 2009 im Nationalrat eine Interpellation eingereicht und ist mit der Antwort nur teilweise befriedigt.

 

Auch der Velohelm kann - richtig getragen - dazu beitragen, Unfallfolgen zu mildern: Velohelm