Das Velo
Unter dem Begriff "Velo" versteht Pro Velo Schweiz im weiteren Sinne alle Strassenfahrzeuge, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Im engeren Sinne ist es das "Fahrrad" gemäss Art. 24 der Verordnung des Bundes über Strassenfahrzeuge VTS.
Nicht vollständig ausgerüstete Velos, die für Kinder gedacht sind, gelten als "Kindervelos". Für sie gelten die Bestimmungen für "fahrzeugähnliche Geräte" (FäG).