Velovignette

Ab 2012 brauchen Velos keine Vignette mehr
Seit Anfang 2012 ist die Vignettenpflicht für Velos aufgehoben. Mit der Vignette fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte. Velofahrenden ohne Privathaftpflichtversicherung droht eine Deckungslücke.
Das eidgenössische Parlament hat 2010 die ersatzlose Abschaffung der Velovignette beschlossen. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt per Anfang 2012 in Kraft. Die 2011er Vignette ist noch bis 31. Mai 2012 gültig. Die neue Regelung gilt auch für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen und Elektrorollstühle bis 10 km/h.
Weiterhin obligatorisch bleibt die Vignette jedoch für alle übrigen motorisierten Zweiräder, insbesondere Mofas und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h.
Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt. Die Behörden gehen aber davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Mit einer schweizweiten Informationskampagne macht das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) auf die mögliche Versicherungslücke aufmerksam. Personen, welche nicht versichert sind, müssen Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, empfiehlt das ASTRA, den individuellen Versicherungsschutz zu überprüfen.
Medienmitteilung
Weitere Informationen:
www.velovignette-ade.ch
info(at)astra.admin.ch
FAQ Abschaffung der Velovignette
Die Velovignette 2011 wird die letzte sein.
Gibt es einen Ersatz für die Velovignette?
Ab 2012 wird das Velofahren wie jede andere Tätigkeit (Skifahren etc.) gehandhabt. Wer dabei anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür, und sollte sicherstellen, dass er dafür die Deckung einer Privathaftpflicht-Versicherung hat. Eine Versicherungspflicht gibt es nicht!
Ist das Velofahren automatisch in der Privathaftpflicht-Versicherung eingeschlossen? Werden dadurch die Preise erhöht?
Die meisten befragten Versicherer kommunizieren eine volle Deckung des Risikos durch bereits abgeschlossene, d.h. bestehende Haftpflichtversicherungen. Pro Velo Schweiz empfiehlt aber, explizit abzuklären, ob Schäden gegenüber Dritten mit dem Velo in der Police enthalten sind, bzw. die Kommunikation der Privathaftpflichtversicherungen aufmerksam zu verfolgen. Einige Versicherungen werden die Gelegenheit nutzen, um in Zukunft auch neue Versicherungsangebote für Velofahrende anzubieten, mit diversen Zusatzleistungen (z.B. Pannenhilfe, etc.).
Was passiert, wenn man keine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat?
Personen, die keine Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, haften persönlich für die von ihnen verursachten Schäden. Der sogenannte Schweizerische Garantiefonds kann Zahlungen für Personen leisten, welche beispielsweise durch einen Unfall mit Fahrerflucht geschädigt werden, oder für Personen, die keine Versicherungsdeckung haben. Im zweiten Fall wird der Garantiefonds aber Regress auf die unfallverursachende Person nehmen, d.h. die Kosten bei ihr einfordern.
Gilt dies auch für E-bikes?
Bei den E-Bikes vertieft sich der rechtliche Graben zwischen «langsamen» und «schnellen» Fahrzeugen. Für E-Velos bis zu einer Leistung von 0.25 kW und einer Tretunterstützung bis 25 kmh fällt die Versicherungspflicht ebenfalls weg. Unverändert bleiben die Bestimmungen für Motorfahrräder und damit auch für E-Bikes mit höherer Leistung oder Tretunterstützung. Hier muss nach wie vor jährlich der Versicherungsnachweis auf die gelbe Plakette geklebt werden.
Welche Privathaftpflicht-Versicherung empfiehlt Pro Velo Schweiz?
Pro Velo Mitglieder geniessen einen Rabatt auf Krankenversicherungen bei Sympany: www.sympany.ch/pro-velo . Bei einer zusätzlich mit Sympany abgeschlossenen Haushaltversicherung (beinhaltet eine Privathaftpflichtversicherung) gibt es einen Kombirabatt von bis 10%.
Kontakt: info@pro-velo.ch
Neue Regelung per 1.1.2012
Die Abschaffen der Velovignette durch das Parlament und die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes betrifft auch verschiedene Verordnungen:
- Verkehrsversicherungsverordnung VVV
- Verkehrszulassungsverordnung VZV
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS
Art. 213, Abs. 3 aufgehoben - Ordnungsbussenverordnung OBV
Art. 700.1 und 701.1 aufgehoben
Geschichte
Am 22. September 2010 hat der Nationalrat als Zweitrat beschlossen, die Velovignette abzuschaffen. Für das Jahr 2011 muss die Velovignette jedoch noch gelöst werden, um haftpflichtversichert zu sein. Wer die gesetzlich vorgeschriebene Vignette nicht kauft und auf das Velo klebt, muss mit Kürzungen von Versicherungsleistungen rechnen.
Pro Velo Schweiz hatte sich stets gegen die Abschaffung der Velovignette gewehrt. Mit ihr geht die letzte Verbindung zwischen der öffentlichen Hand und den Verbänden zu den Velofahrenden verloren. Zudem verschwindet eines der Merkmale, nach denen aufgefundene Velos identifiziert und rückgeführt werden können.
Vorstoss von Ständerat Philipp Stähelin (Text, Stellungnahmen, Wortprotokolle)
